Hallo!
Wie lange darf es dauern, bis aus einem Wasserhahn im Bad Warmwasser kommt? Bei einem schlüsselfertig gekauftem Neubau dauert dies bei voll aufgedrehtem Hahn mindestes 30 Sekunden. Meines Erachtens ist dies zu lange. Im Internet habe ich leider keine eindeutigen Aussagen gefunden, wie lange dies dauern darf. Tendenziell sind 30 Sekunden jedoch wohl zu lange. Die verkaufenden und gewährleistungspflichgtigen Architekten gehen auf die Anmahnung des Mangels zum wiederholten Male nicht ein. Die ausführende Sanitärfirma sagt, dass dieser Mangel ein Planungsfehler sei, da ins OG keine Zirkulationsleitung eingebaut wurde. Diese Leitung nachzurüsten würde immense Kosten verursachen.
Angenommen, es handelt sich tatsächlich um einen Mangel: wie wird wohl der Schaden gehandhabt? Die Chance auf Nachbesserung hat die verkaufende Firma aufgrund verpasster Nachfristen nicht mehr. Kann man nun die „immensen Kosten“ vom Kaufpreis abziehen, oder handelt es sich dann um unverhältnissmässig hohe Kosten, und man wird aufgrund einer noch zumutbaren Wartezeit mit ein paar Euro abgespiesen?
Hat hier schon mal jd. Erfahrungen sammeln können? Kennt jd. Urteile?
Danke für den Gedankenaustausch!