Darf der Vermieter das Warme Wasser abstellen wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht gekärt ist.
Meine Vermieterin ist hier gemeldet,also muss Sie sich auch zur Hälfte an den Müllgebühren für die Restmülltonne beteiligen ???:
Darf der Vermieter das Warme Wasser abstellen wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht gekärt ist.
Meine Vermieterin ist hier gemeldet,also muss Sie sich auch zur Hälfte an den Müllgebühren für die Restmülltonne beteiligen ???:
Hi,
nein, das darf der Vermieter nicht http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/trinkw…
Mit den Müll, wenn dieser der Vermieter mit nutzt muss auch mit bezahlt werden.