Jetzt ist es so weit. Seit gestern (Freitag natürlich) gibts kein Warmwasser mehr. Gas ist abgestellt, weil die Vermieterin wohl seit langem nimmer zahlt.
Mir wollte sie einreden, das ist wegen der ausstehenden Nebenkostennachzahlung. Ich hab da angerufen, es ist, weil sie wohl schon lange kein Geld mehr überweist.
Ich möchte nun die Miete mindern und werde am Montag versuchen, mit den Stadtwerken in Verhandlungen zu treten, sodaß ich wenigstens weiß, was hier los ist.
Wior können froh sein (mein 7jähriger Sohn und ich), dass es kein Winter ist, dann wäre die Wohnung kalt und das bei dem schlechten Isozustand…
Ich möchte noch erwähnen, dass ich die Vermieterin angesprochen habe. Heute morgen, gegen 9 Uhr. Bevor ich auf Arbeit bin. Und da stand sie in der Tür: Ohne Hosen, Haare vom Winde verweht und eine nette Weinfahne. Da hatte ich genug und sie wollte mir ein schlechtes Gewissen einreden… Da habe ich sie stehen lassen.
Was muß ich mir als Mieter bieten lassen?
Und das Wasser ist kalt! Ganz toll. Bin bedient.
Wasb steht nun an für mich als Mieter? Mietminderung? Denn sie wird so schnell nicht bnezahlen können und ich kann nicht eben eine zweite Miete aufbringen, um die Kosten zu decken…
Hallo,guten Tag
Ihnen bleibt nichts aneres als Die miete zu kürzen.Auch eine neue Wohnung sollten Sie suchen.Da kommt allerhand auf Sie zu. ( alkohol)
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, ich vermute, daß bei Ihnen das Warmwasser mittels Gastherme erzeugt wird. Da dies nunmehr nicht möglich ist, können Sie die Netto-Miete (das ist die Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen) um ca. 20% mindern.-Ganz wichtig: teilen Sie Ihrer Vermieterin ALLES schriftlich mit, am besten per Einschreiben/Rückschein, egal, was vorher mündlich gesprochen wurde. Fordern Sie diese in dem Schreiben auf, unverzüglich den Mietmangel zu beheben. Ist diese dazu nicht in der Lage, dann lassen Sie die Miete solange auf 80%, bis etwas geschieht. Sie haben ja auch höhere Kosten, da Sie wahrscheinlich Warmwasser nun per Strom erzeugen müssen, was die teuerste Energieart ist. Im September/Oktober beginnt die neue Heizperiode, dann könnten Sie die Netto-Miete um weitere Prozente kürzen, bis hin zu 100% bei einer unbeheizten Wohnung.-
Ich würde Ihnen raten, falls nichts passiert, zum Mieterverein zu gehen, die ca. 50,–Euro sind gut angelegtes Geld, falls sich hier eine „unendliche Geschichte“ abzeichnet. Es kann nicht sein, bei allem Verständnis, daß ein 7 jähriges Kind frieren muß, weil die Vermieterin Ihre Rechnungen bei Versorg.unternehmen nicht bezahlt.- Allerdings müssen Sie Ihre Nebenkosten auch umgehend bezahlen, falls Rückstände bestehen.
Alles Gute wünscht: Achim
klingt nach nur einer notwendigen Empfehlung : AUSZIEHEN
Um die Form einzuhalten müssten sie bei diesem Zustand trotzdem schriftlich auffordern die Mängel zu beseitigen (hier um die Versorgungssicherheit wieder herzustellen)
angemessene Frist setzen und dann Miete mindern.Wenn Heizung nicht geht können das im Winter 100% sein , jetzt ohne Warmwasser mind. 50% .
also erstmal muss geklärt werden, ob Sie die Nebenkkosten zahlen. Wenn das der Fall ist, dann habe Sie natürlich ein Recht auf die Lieferung der entsprechenden Leistungen, hier Wasser, usw…
Bei dieser Sachlage würde ich mich schonmal nach einer neuen Wohnung umschauen. Denn, wenn sich niemand um die Vermeiterin kümmert wird das im Gerichsprozess enden und das kann Jahre dauern. Wenn die ältere Damen vielleicht Kinder hat, dann sollten Sie diese eventuell mal ansprechen.
Ansonsten bleibt Ihnen nur eine Mitminderung. Diese sollten Sie aber schriftlich mitteilen und erst nach einer Fristsetzung zur Mängelbeseitung in betracht ziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Glück.
also erstens glaube ich Ihnen nicht, dass die Leute vom Gaswerk/ den Stadtwerken Ihnen erzählen dass die Vermieterin nicht zahlt. Das dürfen diese nämlich gar nicht.
Das heisst natürlich nicht, dass ich Ihnen keine Ratschläge geben kann.
Es gilt nun den Vermieter wegen Mangels an der Mietsache in Verzug zu setzen.
Das bedeutet in Ihrem Fall schriftlich zu erklären dass der Mangel innerhalb von 1 Woche beseitigt sein muss, sprich Sie setzen ein Schreiben auf worin steht, dass bis zum Tag X das Warmwasser wieder fliessen muss, ansonsten werden Sie die Miete zwischen 10 und 30% mindern. Ich würde 30% nehmen… tut dem Vermieter mehr weh.
Ansonsten sind sie berechtigt fristlos zu kündigen und die Wohnung „besenrein“ bzw. vertragsgemäß (ggf inkl. Renovierung) zu verlassen - und zwar ohne gesetzl. Kündigungsfrist.
Mündlich ansprechen bringt nichts. Ob sie ne Weinfahne hat oder nicht tut hier nichts zu Sache.
Machen Sie es in jedem Fall schriftlich mit einem fixen Datum wann der Mangel zu beseitigen ist (1 Woche reicht)