Mein Haus ist 26 Jahre alt und jetzt ist der Warmwasserspeicher kaputt. Der Austausch kostet ca. 2000 Euro. Mein Nachbar hat das Nachbarhaus gekauft und die Heizungen und Warmwasser hängen zusammen (Doppelhaus, 1 Heizsystem für beide). Er möchte sich an den Kosten beteiligen, aber ich kann ihn doch nicht für Reparaturen an einer 26 Jahre alten Heizung heranziehen. Er wohnt ja erst seit 4 Jahren in dem Haus. Sollte ich vielleicht die Endkosten durch 26 teilen und das Ergebnis mal 4 (für 4 Jahre) nehmen?
Danke für Eure Tipps!
Warum nicht? Auch wenn das Heizsystem getrennt gewesen wäre und seine Heizung 4 Jahre nach Kauf des Hauses kaputt gegangen wäre, hätte er sich selbst eine neue Heizung kaufen müssen, oder glaubst du, er hätte nochmal den Verkäufer herangezogen?
Das kannst du gerne machen, der Nachbar wird dir dankbar sein, wenn er weniger zu zahlen hat, ich bin aber der Meinung, dass du das nicht machen musst.
Hallo!
Es hängt ja ein bisschen von den Verträgen ab, was ihr beim Kauf vereinbart habt.
Es wäre ja denkbar, Du lieferst ihm Warmwasser und Wärme, die nach Verbrauch abgerechnet werden.
Dann geht es den Nachbarn nichts an, wenn der WW-Speicher oder der Heizkessel defekt ist. Dann zahlst Du alles allein. Nachbar hätte in Sachen Heizung/WW den Status eines Mieters.
Nur ist das so ? Es wäre ja etwas seltsam, wenn man so etwas vereinbart hätte.
Es ist naheliegender, Nachbar hat eine Haushälfte als Sondereigentum gekauft und ist am " Gemeinschaftseigentum Heizanlage" zur Hälfte beteiligt.
Und muss deshalb sich auch zur Hälfte an den Wartungs- und Instandsetzungkosten/Neubaukosten beteiligen.
MfG
duck313
Doch, eine Aufteilung ist gerecht.
Gibt es da eigentlich Verträge drüber oder ist da was im Grundbuch eingetragen?
Wenn nein, würde ich das nachholen.
Bei den Reparaturkosten könnte man ja verschiedene Regelungen treffen. 50:50, Aufteilung nach Wohnfläche, Aufteilung nach Bewohneranzahl, Aufteilung nach Warmwasserverbrauch der letzten Jahre.
Aber ich würde keinen Rabatt für „wohnt ja erst seit 4 Jahren hier“ geben.
Beim Kauf des Hauses hat er ja die alte Heizung mitgekauft.
Wäre damals die Heizung neu gewesen, hätte er mehr für das Haus gezahlt.
Somit war die alte Heizung im Kaufpreis „eingepreist“, er hatte damals einen Preisvorteil, nun muss er seinen vollen Teil bezahlen.