Im Haushalt wird das Warmwasser über einen Warmwasserboiler der über strom läuft bezogen. Bekommt man da von der ARGE eine extra Pauschale/Leistung.
Wenn ja wieviel oder in welchem Paragraph ist dieses erläuert oder beschrieben?
Hallo,
ich kann es nicht genau sagen, aber ich denke eher nicht! Denn für Warmwasser muß man selbst aufkommen! Wir haben Heizung und Warmwasser über Gas und da wird nur ein Anteil für Heizung übernommen! Für den Boiler in der Küche ( auch über Strom) bekommen wir auch keinen Zuschlag von der ARGE! Unsere Anwältin meint, das die Berechnung bei uns völlig richtig ist!
Ich hoffe, es hilft weiter!
LG sunshine82
Hallo Sandra,
Ich kenne einen Fall aus meinem Umfeld, wo der gleiche Fall besteht. Diese Person hat einen Antrag bei der Arge gestellt, der erst mit der Brgründung , es gäbe so etwas nicht abgewiesen wurde. Besagte Person blieb hart und widersprach der Ablehnung und bekam dann einen Zuschuß. Über die Höhe und unter welchem § dieses steht, ist mir momentan nichts bekannt. Musst Du ei bischen googeln oder einfach einen Antrag bei Deinem Sachbearbeiter stellen. Mfg. Peter
Das Ganze wird über die Nebenkosten (Stromkosten) mit abgerechnet.
Grüße aus Bonn
Hallo,
die Frage, ob und inwiefern die Kosten übernommen werden, kann nur die zuständige ARGE beantworten.
Im Gesetz ist das nicht explizit geregelt.
Gruß
Es gibt eine Warm-Wasser/Heizungs Pauschale. Sprich mit dem Vermieter oder reduziere denen Verbrauch. Ich heize im Bad und Klo und Flur nicht.
Gruss, Andi