Warmwasserkosten und ALG II

Guten Tag,

ich habe mich selbst versucht, schlau zu machen, verstehe die Regelung aber nicht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Wie verhält sich das mit der Warmwasserpauschale und wann hat man (ggf. rückwirkend auch in Hinblick auf diverse Urteile, die es da geben soll) Anspruch auf Rückzahlung / Nachzahlung?

Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt (Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).

Herzlichen Dank

Guten Tag,

dto.,

Wie verhält sich das mit der Warmwasserpauschale und wann hat
man (ggf. rückwirkend auch in Hinblick auf diverse Urteile,
die es da geben soll) Anspruch auf Rückzahlung / Nachzahlung?

Bei einer Pauschale gibt es keine Nachforderung oder Rückzahlung, denn deshalb ist ja die Pauschale vereinbart worden. Pauschal = unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, egal ob „mehr“ oder „weniger“-

Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt
(Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).

Warmwasser, Durchlauferhitzer etc., der sogenannte Allgemeinstrom ist mit dem Regelsatz verrechnet; Ausnahme wäre ein Nchtspeicherofen.

Herzlichen Dank

Gerne, und schönen Tag noch.

Bei einer Pauschale gibt es keine Nachforderung oder
Rückzahlung, denn deshalb ist ja die Pauschale vereinbart
worden. Pauschal = unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch,
egal ob „mehr“ oder „weniger“-

Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt
(Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).

Warmwasser, Durchlauferhitzer etc., der sogenannte
Allgemeinstrom ist mit dem Regelsatz verrechnet; Ausnahme
wäre ein Nchtspeicherofen.

Ist es möglich, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wovon die Rede ist? Zumindest ab 1.1.11 besteht jedenfalls ein Anspruch:

[http://www.bmas.de/portal/50642/2011__02__21__einigu…](http://www.bmas.de/portal/50642/2011 02 21 einigung hartz__iv.html)

Die Frage ist, welche Auswirkungen das rückwirkend hat.

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Guten Tag,

Hallo,

ich habe mich selbst versucht, schlau zu machen, verstehe die
Regelung aber nicht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Wie verhält sich das mit der Warmwasserpauschale und wann hat
man (ggf. rückwirkend auch in Hinblick auf diverse Urteile,
die es da geben soll) Anspruch auf Rückzahlung / Nachzahlung?

Soweit bekannt, gibt es die genannte Pauschale noch nicht allzu lange.
Mit den Urteilen ist das immer so eine Sache der Allgemeingültigkeit.

Normalerweise werden Leistungen ab Antragstellung bewilligt.

Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt
(Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).

Das dürften ~ 6 € / mtl. sein.

Wenn Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, bzw. Wohnungsbescheibung bereits vorliegen, könnte die Pauschale beantragt werden.
Ob rückwirkend etwas berücksichtigt werden könnte, wäre zunächst einmal mit dem entsprechendem SB der Leistungsgewährung zu besprechen.

Herzlichen Dank

mfg

nutzlos

Ist es möglich, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wovon die
Rede ist? Zumindest ab 1.1.11 besteht jedenfalls ein Anspruch:

[http://www.bmas.de/portal/50642/2011__02__21__einigu…](http://www.bmas.de/portal/50642/2011 02 21 einigung hartz__iv.html)

Die Frage ist, welche Auswirkungen das rückwirkend hat.

Aaaaahhhhhhh,
hat man wohl eine so pauschale Frage gestellt, dass man würfeln konnte, um welche Inhalte es geht; fragt sich nur, wo sollen jetzt die Urteile herkommen, die es angeblich geben sollte,…
eine konkrete Frage ergibt i.d.R. eine konkrete Antwort,
und wenn man keine entsprechende Links mit postet, ;-(

Tag noch;-(

hat man wohl eine so pauschale Frage gestellt, dass man
würfeln konnte, um welche Inhalte es geht; fragt sich nur, wo
sollen jetzt die Urteile herkommen, die es angeblich geben
sollte,…
eine konkrete Frage ergibt i.d.R. eine konkrete Antwort,
und wenn man keine entsprechende Links mit postet, ;-(

Ist ein Warmwasserboiler im Badezimmer und ein Durchlauferhitzer nicht konkret genug? Der Inhalt, um den es geht, ist das warme Wasser, dass darin zubereitet wird. Deine Auskunft, das sei mit dem Regelsatz abgegolten, ist zum 1.1.11 falsch.

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Hallo,

Wie verhält sich das mit der Warmwasserpauschale und wann hat
man (ggf. rückwirkend auch in Hinblick auf diverse Urteile,
die es da geben soll) Anspruch auf Rückzahlung / Nachzahlung?

Soweit bekannt, gibt es die genannte Pauschale noch nicht
allzu lange.
Mit den Urteilen ist das immer so eine Sache der
Allgemeingültigkeit.

Normalerweise werden Leistungen ab Antragstellung bewilligt.

Normalerweise. Da die Änderung des § 21 SGB II aber erst kürzlich veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist dürfte das in diesem Fall anders sein.

Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt
(Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).

Das dürften ~ 6 € / mtl. sein.

Das *sind* „[…] 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4, […]“
also EUR 8,- bei Erwachsenen (Beträge werden auf den ganzen Euro auf oder abgerundet) „[…] soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht […]“.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html

Gruß

osmodius

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