Guten Tag,
Hallo,
ich habe mich selbst versucht, schlau zu machen, verstehe die
Regelung aber nicht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wie verhält sich das mit der Warmwasserpauschale und wann hat
man (ggf. rückwirkend auch in Hinblick auf diverse Urteile,
die es da geben soll) Anspruch auf Rückzahlung / Nachzahlung?
Soweit bekannt, gibt es die genannte Pauschale noch nicht allzu lange.
Mit den Urteilen ist das immer so eine Sache der Allgemeingültigkeit.
Normalerweise werden Leistungen ab Antragstellung bewilligt.
Angenommen, das Warmwasser wird per Strom erzeugt
(Warmwasserboiler im Bad, Durchlauferhitzer in der Küche).
Das dürften ~ 6 € / mtl. sein.
Wenn Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, bzw. Wohnungsbescheibung bereits vorliegen, könnte die Pauschale beantragt werden.
Ob rückwirkend etwas berücksichtigt werden könnte, wäre zunächst einmal mit dem entsprechendem SB der Leistungsgewährung zu besprechen.
Herzlichen Dank
mfg
nutzlos