Warmwasserverbrauch Eichfrist Verbrauchsschätzung

Angenommen:
In einer Mietwohnung ist schon seit vielen Jahren die Eichfrist der Warmwasserzähler überschritten. Trotz mehrfacher Hinweise führt der Vermieter die Nacheichung nicht durch. Es wird eine Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erstellt. Der Mieter lehnt die Abrechnung von Warmwasser auf Basis der Zählerwerte ab und zahlt nicht. Der Mieter bietet daraufhin die Durchführung einer „Verbrauchsschätzung“ an.

Frage:
Wie sieht so eine Verbrauchsschätzung aus? Müsste nicht in einem solchen Fall eigentlich der Warmwasserverbrauch nach Fläche umgelegt werden?

Vielen Dank!
Melanie

Moin, Melanie,

die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Zähler vorhanden sind, dann sind deren Werte heranzuziehen. Die Verteilung erfolgt - übrigens auch bei einer Schätzung - nach dem im Mietvertrag festgelegten Schlüssel.

Wenn Eichfristen abgelaufen sind, wird nicht zwangsläufig davon ausgegegangen, dass die Zähler falsch zählen, dass müsste der Mieter schon belegen. Erfahrungsgemäß zählen alte Zähler eher zu wenig, deshalb kommt in vielen Städten alle 6 Jahre einer vom Wasserwerk und tauscht sie aus, ohne zu fragen, ob der Eigentümer das haben will.

Gruß Ralf

hallo,

stimmt vollkommen.

hinzu kommt, dass das eichen der zähler - de facto werden sie durch neu geeichte getauscht - nicht eben billig ist und natürlich auch
… die nebenkosten erhöht.

lg dev

Glaub ich nicht…
Vielen Dank für die flinke Antwort…

Aber folgendes kann ich mir einfach nicht vorstellen:

Wennn die Eichfrist abgelaufen ist (z.B. bereits seit 5 Jahren), dann soll es an dem Mieter liegen zu beweisen, dass die Zähler nicht mehr richtig funktionieren?

Das kann doch nicht sein oder?

Gruß
Melanie

Ist es nicht vielmehr so…
Ist es nicht vielmehr nach Heizkostenverordnung ($12 Abs 1 Nr 4) so, dass bei abgelaufener Eichfrist die Warmwasserzähler unter keinen Umständen der Abrechnung zu Grunde gelegt werden dürfen. Letztendlich müssten dann verbrauchsunabhängig - also nach Fläche - abgerechnet werden.

Gruß
Melanie

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Ich vermute, das eine geeichte Wasseruhr nicht mehr als 50 -70 Euro kostet, umgelegt auf die 5 Jahre also so 10 - 14 Euro. Ob es sich da lohnt lang rum zu rechten. Auf der anderen Seite und das wurde ja auch schon geschrieben, zählen die Uhren mit der
Zeit nicht mehr sodern garantiert weniger. Nehmen wir mal an, in einem Zweifamilienhaus wohnt der Besitzer und ein Untermieter. Als Zähler gibt es einen Eingangszähler und je einen Warm und Kaltwasser nur für die Untermieter. Wer lachts sich da wohl ins Fäustchen?

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