Warmwasserzähler,

Hallo,

Mieter M hat in seinem Badezimmer einen Warmwasserzähler eingebaut, der in anderen Wohnungen des Hauses teilweise fehlt. Er fühlt sich daher benachrichtigt wenn dieser Zähler mit abgelesen wird, zumal die anderen Wohnungen teilweise größer sind und ja zu 50% nach Wohnfläche abgerechnet wird.

Vermieter V meint jedoch, er dürfe die Ablesung des Zählers nicht verweigern.

Wer ist im Recht - M oder V?

Schönen Gruß
Jörg

Hallo,

Mieter M hat in seinem Badezimmer einen Warmwasserzähler eingebaut, der in anderen Wohnungen des Hauses teilweise fehlt. Er fühlt sich daher benachrichtigt wenn dieser Zähler mit abgelesen wird, zumal die anderen Wohnungen teilweise größer sind und ja zu 50% nach Wohnfläche abgerechnet wird.

Woraus resultiert dieses Gefühl?

Vermieter V meint jedoch, er dürfe die Ablesung des Zählers nicht verweigern.

Macht irgendwie Sinn.

Wer ist im Recht - M oder V?

Mir stellt sich eher die Frage, wie der abgelesene Wert in die Abrechnung eingeht, wenn die anderen keine solche Uhr haben. Wie wird die Gesamtmenge Warmwasser ermittelt? Nach welchem Schlüssel wurden bisher die anderen 50% abgerechnet? Nach Anzahl der Bewohner oder Wohnungen?.
Also ich würde den das einfach ablesen lassen und aufpassen, dass es ordnungsgemäß abgerechnet wird. Eine solche Abrechnung beudeut nicht unbedingt, dass es fair oder sonstwas wäre, sie muss nur ordentlich gemacht sein.

Grüße

Mieter M hat in seinem Badezimmer einen Warmwasserzähler
eingebaut, der in anderen Wohnungen des Hauses teilweise
fehlt.

Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt noch zulässig ist.
Mir fehlt die Muße, das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…

durchzulesen. Aber der interessierte Leser findet da sicher die anzuwendenden Regeln und evtl. noch zulässige Ausnahmen.

meine theorie zum fall
hallo
was der vermieter mit anderen mietern in deren mietverträgen in bezug auf die warmwasserabrechnung vereinbart hat, hat diesen mieter nicht zu interessieren, solange der wwz in dessen wohnung einzig dessen verbrauch aufzeichnet.
und um diesen zu bezahlen, muss abgelesen werden.

vielleicht ist bei den anderen mietern ja ww in der miete enthalten. wenn er will, kann er es ihnen sogar schenken und nur einem mieter seinen (eigenen) verbrauch in rechnung stellen.

klär mich auf, wenn ich dein posting falsch interpretiert habe!

justin

Hallo,

was der vermieter mit anderen mietern in deren mietverträgen
in bezug auf die warmwasserabrechnung vereinbart hat, hat
diesen mieter nicht zu interessieren, solange der wwz in
dessen wohnung einzig dessen verbrauch aufzeichnet.
und um diesen zu bezahlen, muss abgelesen werden.

so nach dem Motto: Mieter A hat 133 Einheiten verbraucht, die anderen Null, also zahlt er alles?
Nee, so geht’s natürlich nicht. Wie will der Vermieter denn feststellen, wieviel Liter Öl/Gas/irgendwas der Verbrauch in Einheiten oder Kalorien entspricht?
Gruß
loderunner (ianal)

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irre ich mich…
hallo loderunner

… wenn ich der meinung bin, dass selbst bei gleichen voraussetzungen es rechtlich ok ist, dass der vermieter unterschiedliche mietverträge mit den mietern macht?

und wenn doch bei allen mietern - außer einem, das ww im mietzins enthalten ist weil sie keinen zähler haben, kann doch der eine mieter nichts machen, wenn der vermieter seinen zähler ablesen will um die abrechnung zu machen. natürlich vorausgesetzt, dass dieser nur den verbrauch dieses mieters anzeigt.

wo ist denn mein denkfehler? mit deiner argumentation komme ich nicht klar. habe ich etwas falsch interpretiert?

gruß
justin

Hallo,

… wenn ich der meinung bin, dass selbst bei gleichen
voraussetzungen es rechtlich ok ist, dass der vermieter
unterschiedliche mietverträge mit den mietern macht?

Das kann er. Aber er MUSS verbrauchsabhängig abrechnen, auch wenn es sein eigenes Kind ist, an das er da vermietet, wenn die Heizkostenverordnung gilt, wie im Fall hier (mehr als zwei Wohneinheiten). Siehe http://www.heizkostenverordnung.de/par2.html

und wenn doch bei allen mietern - außer einem, das ww im
mietzins enthalten ist weil sie keinen zähler haben, kann doch
der eine mieter nichts machen, wenn der vermieter seinen
zähler ablesen will um die abrechnung zu machen. natürlich
vorausgesetzt, dass dieser nur den verbrauch dieses mieters
anzeigt.

Er kann aber eben den Verbrauch anzeigen. Da liegt Dein Fehler.

So ein Messgerät kann natürlich die Menge der bezogenen Energie erfassen. Aber es wird ja keine Energie eingekauft, sondern Öl, Gas, Holz o.ä. Und da die Heizungsanlage einen je nach Betriebszustand unterschiedlichen Wirkungsgrad hat, kann man aus dem gemessenen Wert keine direkten Rückschlüsse auf die Brennstoffkosten ziehen. Aber genau die müssen ja bezahlt werden. Und die Nebenkosten wie Strom für die Pumpen, Wartung etc. kommen ja auch noch dazu. Wie willst Du das denn aufteilen?

Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, als er eine derartige Version von Abrechnung verboten hat. Siehe http://www.heizkostenverordnung.de/par4.html

Auf der hier verlinkten Seite findest Du übrigens auch die anderen Paragraphen der Heizkostenverordnung. Mit Kommentaren dazu. Sehr interessant zu lesen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

nein, die Alternative zum Ablesen der Uhr bei Mieter M ist die, dass er 100% anteilig seiner Wohnfläche bezahlt, also Gesamtverbrauch für alle Mieter/ individuelle Quadratmeterzahl. Also nix mit Warmmiete, wo der Verbrauch schon enthalten ist oder so.

Ist bei den anderen Mietern ja auch der Fall, dass nur über die qm abgerechnet wird, weil die ja gar keine Uhr haben. Vielleicht haben nach entsprechender Modernisierung mal irgendwann alle eine Uhr, aber bis dahin ist es noch lange hin und ihm Augenblick ist er (bis auf eine weiter Wohnung) der einzige.

Schönen Gruß
Jörg

nach qm, s. o.

Hallo,

nein, die Alternative zum Ablesen der Uhr bei Mieter M ist
die, dass er 100% anteilig seiner Wohnfläche bezahlt, …

Hat der Mieter M mal in die Heizkostenverordnung geschaut? Und mal geprüft, was passiert, wenn der Vermieter keine Ablesegeräte in ALLEN Wohnungen anbringt? http://www.heizkostenverordnung.de/par12.html

Btw., ein paar Wohnungen nach Ablesung und ein paar nach Wohnfläche zu berechnen ist natürlich völliger Nonsense. Wenn der Vermieter das versucht, würde ich ganz schnell mal mit der Abrechnung beim Anwalt oder beim Mieterverein auftauchen. Da bestehen gute Chancen, jeglicher Nachzahlung aus dem Weg gehen zu können.
Gruß
loderunner (ianal)

nach qm, s. o.

Ich hatte ja nachgefragt, weil geschrieben wurde, das 50% der Kosten nach Wohnfläche abgerechnet wurden. Da hatte ich mich eben gefragt, wie die restlichen 50% verteilt werden. Man könte also sagen, dass 100% nach Wohnfläche = qm abgerechnet werden.
Dann kann er ablesen, was er will. Wenn beispielsweise bei 10 Wohnungen die Warmwasserkosten für 9 Wohnungen nach qm abgerechnet werden, ergäbe sich mal folgende Beispielrechnung:
3000€ / 750qm = 4€/qm. Dann bezahlen die anderen Wohnungen ihre qm x 4€. Dann bleibt noch ein Betrag übrig, denn der Mieter der 10. Wohnung bezahlen muss, vollkommen unabhängig von einem Ablesewert. Nämlich einfach seine qm mal 4€.
Wenn jedoch die Gesamtwarmwassermenge irgendwo gemessen bzw. abgelesen wird, dann wäre die Rechnung anders, könnte zu einem anderen Betrag für Vermieter 10 führen, wäre aber trotzdem nicht falsch.
Ich gehe davon aus, dass im Haus ein Hauptwasserzähler existiert, da die Wasserwerke ja auch Geld sehen wollen. Von der Gesamtmenge könnten dann die Werte aller Kaltwasserzähler abgezogen werden, womit die Differenz die Warmwassermenge wäre. (Voraussetzung natürlich, dass keine Lecks oder falsche Uhren das Ergebnis verfälschen)
Dann kann man anhand bekannter Formeln festlegen, wieviel Heizenergie dafür veballert wurde. Nehmen wir mal an, dass alles in allem (Wasserpreis, Gas oder Öl, Strom etc.) zu 3000€ Kosten führen. Nun werden erstmal 1500€ nach qm abgerechnet.
Die restlichen 1500€ werden nun durch die festgestellte Warmwassermenge X geteilt und Mieter 10 zahlt 1500€/X x seine mit dem WW-Zähler festgestellt Menge. Und der Rest wird dann auf die anderen Mieter weiter nach deren qm umgelegt.
Beide Wege wären zulässig, wobei der Viermieter bei der zweiten Variante den Vorteil hätte, dass zumindest Mieter 10 keine pauschale Kürzung um 15% vornehmen könnte.

Grüße

Hallo,

Wenn jedoch die Gesamtwarmwassermenge irgendwo gemessen bzw.
abgelesen wird, dann wäre die Rechnung anders, könnte zu einem
anderen Betrag für Vermieter 10 führen, wäre aber trotzdem
nicht falsch.

Ach? Und was ist mit Leitungsverlusten? Die zahlt dann nur einer? Aber sicher ist das falsch und zurecht unzulässig.
Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?

Ich gehe davon aus, dass im Haus ein Hauptwasserzähler
existiert, da die Wasserwerke ja auch Geld sehen wollen. Von
der Gesamtmenge könnten dann die Werte aller Kaltwasserzähler
abgezogen werden, womit die Differenz die Warmwassermenge
wäre. (Voraussetzung natürlich, dass keine Lecks oder falsche
Uhren das Ergebnis verfälschen)

Genau wegen dieser Verfälschungen ist auch das unzulässig.

Dann kann man anhand bekannter Formeln festlegen, wieviel
Heizenergie dafür veballert wurde.

Huh? Du kennst den Wirkungsgrad der Heizung? Dieses Exemplars?

Nehmen wir mal an, dass
alles in allem (Wasserpreis, Gas oder Öl, Strom etc.) zu 3000€
Kosten führen. Nun werden erstmal 1500€ nach qm abgerechnet.
Die restlichen 1500€ werden nun durch die festgestellte
Warmwassermenge X geteilt und Mieter 10 zahlt 1500€/X x seine
mit dem WW-Zähler festgestellt Menge. Und der Rest wird dann
auf die anderen Mieter weiter nach deren qm umgelegt.
Beide Wege wären zulässig,

dafür hätte ich jetzt gern irgendeinen Beleg. Deine Rechnung halte ich für komplett falsch und unzulässig. Was genau zählt denn Dein WW-Zähler? Und seit wann darf man unterschiedliche Verteilungsschlüssel innerhalb einer Wohneinheit anwenden?
Gruß
loderunner