Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied einer WEG, die noch über keine Warmwasserzähler in den einzelnen Einheiten verfügt. Dies ist aber nach neuer Heizkostenverordnung zum 31.12.2013 Pflicht. Mehrere Heizungsinstallateure haben nun darauf hingewiesen, dass in der Anlage keine bzw. nur schwer eine Installation möglich ist. Man müsste in der Anlage, die in einen Hang gebaut ist, in jeder einzelnen Wohneinheit (auch Bungalows) die Wände und den Boden öffnen, damit eine Einzelabrechnung gewährleistet werden kann. Ansonsten ließen sich die Einheiten (Baujahr 1981) wegen des Heizkreislaufes nicht wirklich trennen. Die Zähler müssten bereits an den Heizkreislauf angeschlossen werden. Eine normale Installation ist nicht möglich. Bei 19 Einheiten würde eine Installation etwa 15.000 Euro kosten.
Nun zu meinen Fragen: Meines Wissens ist man nicht zu einer Installation verpflichtet, wenn die Kosten für die Installation mehr als ein Viertel der Brennstoffkosten betragen (hier der Fall). Ist das richtig?
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Ein Installateur hat vorgeschlagen, dass man Kaltwasserzähler installiert und so zumindest den Warmwasserverbrauch pro Einheit hochrechnen kann? Würde man so das Gesetz erfüllen?
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Momentan wird der gesamte Wasserverbrauch nach Personen abgerechnet. Anders ist es momentan nicht möglich. Da mehrere Einheiten Ferienwohnungen sind und nur mit einer Person abgerechnet werden, sorgt dies aber für große Unzufriedenheit in der WEG. Haben Sie hierfür Ideen?
Für Hilfestellungen bin ich Ihnen sehr dankbar!