Warmwasserzähler

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mitglied einer WEG, die noch über keine Warmwasserzähler in den einzelnen Einheiten verfügt. Dies ist aber nach neuer Heizkostenverordnung zum 31.12.2013 Pflicht. Mehrere Heizungsinstallateure haben nun darauf hingewiesen, dass in der Anlage keine bzw. nur schwer eine Installation möglich ist. Man müsste in der Anlage, die in einen Hang gebaut ist, in jeder einzelnen Wohneinheit (auch Bungalows) die Wände und den Boden öffnen, damit eine Einzelabrechnung gewährleistet werden kann. Ansonsten ließen sich die Einheiten (Baujahr 1981) wegen des Heizkreislaufes nicht wirklich trennen. Die Zähler müssten bereits an den Heizkreislauf angeschlossen werden. Eine normale Installation ist nicht möglich. Bei 19 Einheiten würde eine Installation etwa 15.000 Euro kosten.

Nun zu meinen Fragen: Meines Wissens ist man nicht zu einer Installation verpflichtet, wenn die Kosten für die Installation mehr als ein Viertel der Brennstoffkosten betragen (hier der Fall). Ist das richtig?

  1. Ein Installateur hat vorgeschlagen, dass man Kaltwasserzähler installiert und so zumindest den Warmwasserverbrauch pro Einheit hochrechnen kann? Würde man so das Gesetz erfüllen?

  2. Momentan wird der gesamte Wasserverbrauch nach Personen abgerechnet. Anders ist es momentan nicht möglich. Da mehrere Einheiten Ferienwohnungen sind und nur mit einer Person abgerechnet werden, sorgt dies aber für große Unzufriedenheit in der WEG. Haben Sie hierfür Ideen?

Für Hilfestellungen bin ich Ihnen sehr dankbar!

hallo, leider kann ich in diesem Falle keinen Typ geben. Unsere Wohnungen sind auch in den 80 ziger Jahren gebaut und da wurde auch nachträglich alles eingebaut. Viel Glück

Hallo, das ist alles irgendwie ein bisschen durcheinander. Zuerst einmal ist die verbrauchsabhängige Abrechnung des Warmwassers schon lange Pflicht mindestens seit 1992). Zum 31.12.2013 wird es lediglich Pflicht, die Trennung von Warmwasser und Heizung mittels eines Wärmezählers zu erfassen, aber das ist ein anderes Thema. Tatsächlich ist es so, dass die Installation von Wasserzählern immer im Verhältnis zu den Kosten stehen muss. Sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann (muss) weiter pauschal abgerechnet werden. Pauschal bedeutet, dass in der Regel nach m² abgerechent wird. Allerdings gibt es auch Waschtischzähler - hier würde dann an jeder Zapfstelle ein Wasserzähler installiert, aber das ist auch relativ teuer weil viele Zähler benötigt werden. Den Einbau von Kaltwasserzählern um damit auf den Warmwasserverbrauch zu schließen, halte ich für unsinnig. Das ist nicht vergleichbar. Wer z.B. viel wäscht oder die Spülmaschine betreibt, muss ja nicht zwangsläufig viel duschen oder baden… Im Detail kann das aber ggf. nur ein Techniker beantworten. Das ist normalerweise eine kostenlose Serviceleistung der Abrechnungsunternehmen.

Viele Grüße,

Susanne

Aus meiner Erfahrung heraus gibt es kaum Situationen, in denen man in einem Haus dieses Baujahres das kalte Wasser eher erfassen kann als das warme…
Auch sind Installationsbetriebe nicht immer die richtige Adresse in einem solchen Fall, der Anlagentechniker eines Messdienstleisters ist hier meist eher der Fachmann, der einen wirschaftlichen Vorschlag zur Erfassung zustande bringt, das kommt aber auch auf die Region und das Unternehmen an. :wink:

Wieso die Zähler an den HEIZkreislauf angeschlossen werden sollten, kann ich nicht nachvollziehen.

Die von Ihnen genannte Grenze gibt es nicht. Es gibt einen Unmöglichkeits-Ausnahmetatbestand, ob der hier erfüllt ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden, wieso es in ihrem Fall so kompliziert sein sollte. In der Regel gibt es nicht so viele Zapfstellen für Warmwasser und aufgrund des Baujahres wird es noch nicht einmal UNterputzarmaturen geben, man könnte ggfs. einfach die alle Zapfstellen ausstatten.
zu 2 ) nein das geht nicht, jedenfalls nicht rechtsbeständig
zu 3) Personenmonate wäre hier wohl der richtige Maßstab, wobei beim Warmwasser ein hoher Grundanteil zu berücksichtigen ist. Denn vorgehalten wird das WW auch für die Ferienwohnung das ganze Jahr, die WEG kann ja für die Nutzung einzelner Eigentümer als Ferienwohnung nichts

weitergehende Prüfung gerne bei weitergehenden Infos

Hallo,
die Pflicht zur Abrechnung nach Verbrauch gilt nicht, wenn die Kosten zur Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wären. Von einer Unwirtschaftlichkeit ist auszugehen, wenn die Mess- und Abrechnungskosten mehr als 15 % der zu verteilenden Kosten ausmachen (§ 11 Heizkostenverordnung, siehe auch https://www.minol.de/tl_files/Downloads/Heizkostenve…
Die vorgeschlagene Lösung, den Warmwasserverbrauch als Ableitung aus dem Kaltwasserverbrauch anzunehmen, ist prinzipiell schlüssig. In der Tat liegt das Verhältnis zwischen Kalt- und Warmwasserverbrauch bei 2 zu 1. Für so eine Abrechnung gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Deshalb besser nicht so abrechnen.
Is eine Verbrauchsmessung nicht möglich, wird im Mietrecht des BGB der Verteilerschlüssel „Quadratmeter“ empfohlen. Das Gleiche steht auch in der Heizkostenverordnung, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann. Personen sind sehr ogt ein Zankapfel.

Hallo, zunächst danke für die Infos. Ich habe mich nun nochmal bei der Verwaltung schlau gemacht. Nach Auskunft der Installateuere gibt es einen Warmwasserzirkulationskreis der warmes Wasser bereithält und das zirkulierende Warmwasser würde die Abrechnung über nur einen Zähler pro Einheit unmöglich machen, da Wasser dann mehrfach gezählt werden würde. Ein Ausstellen dieses Kreislaufes würde wohl zu Stagnationswasser führen und weitere Probleme bedingen. Nach Auskunft der Installateure könnte man nur auf jeden Verbraucher (Spüle, Waschmaschine, Dusche, Badewanne etc.) einen Kalt- und einen Warmwasserzähler setzen, was die Wohnungen bei 10-14 Zählern unansehlich machen würde und auch große Kosten verursachen würde.
Es gebe demnach keine Lösung im Moment. Teilen Sie diese Ansicht?

Die Zirkulationsleistung
geht sich er nicht bis zur Zapfstelle.
Wahrscheinlich weiss die Sanitärfirma einfach nicht genau, wie die Leitungsführung ist. Dass es nicht möglich ist, glaube ich ehrlich gesagt nicht.

Am einfachsten ist es , wenn es wohnungsweise Absperrungen gibt, dann kann hier ein Ventilzähler eingesetzt werden. Ansonsten, Pläne suchen, den Handwerker kosultieren, der ursprünglich gebaut hat, Umbausituationen im Haus nutzen, um herauszubekommen, wie die Leitungsführung ist, oder, wie schon erwähnt, einen pfiffigen Anlagentechniker eines Messdienstleisters auf die Suche schicken… (je nach Region und Firma mehr oder weniger erfolgreich)

Am Ende könnte auch stehen, dass der Handwerker Recht hatte, aber ich glaube das kaum…

Instalateuer kommen heut zu tage aus dem ausland oder sind fachfremd, vermutlich ein meisterbetrieb.^^

es ist natürlich schwachsinn, warmwasser über den kaltwasserverbrauch zu messen.

erstaunlich für die niete, das er problemlos kaltwasserzähler einbauen kann, die m it dem problem ja nix zu tun haben, aber keine warmwasserzähler

meine rechnung je wohnung 2 warmwasseruntertischzähler + 1 Badewannenzähler macht ca 300,- pro whg also 6000 TE
zudem is die ersparnis relevant, zu den gesamtkosten über 10 jahre gerechnet

ansonsten, warmwasserzähler werden nicht in heizkreise gebaut, sie verwechsln da bestimmt etwas