Warmwasserzähler defekt Abrechnung wie?

Hallo, mal angenommen der Vermieter hat festgestellt das die Warmwasseruhr defekt ist und leider auch schon in einem unbekannten Zeitraum im Vorjahr und man wohnt erst seit ca. 2 Jahren in einer Wohnung und somit gibt es keine ca.Grundlage als Warmwasserverbrauch.
Wie kann abgerechnet werden bzw. auf was sollte man sich einlassen.

mfG

…hallo…meines wissens werden 10% der Heizkosten für Warmwasser veranschlagt…diese werden durch die Personenzahl geteilt.

Der Verbrauch muss gemäß §9a Heizkostenverordnung geschätzt werden.

Im vorliegenden Fall vermutlich nach Durchschnitt des Hauses.

MfG Zippel