Hallo, mal angenommen der Vermieter hat festgestellt das die Warmwasseruhr defekt ist und leider auch schon in einem unbekannten Zeitraum im Vorjahr und man wohnt erst seit ca. 2 Jahren in einer Wohnung und somit gibt es keine ca.Grundlage als Warmwasserverbrauch.
Wie kann abgerechnet werden bzw. auf was sollte man sich einlassen.
mfG