Warmwasserzähler defekt wie darf abgerechnet werde

Hallo, der Vermieter hat festgestellt das die Warmwasseruhr defekt ist und leider auch schon in einem unbekannten Zeitraum im Vorjahr.
Wir wohnen erst seit ca. 2 Jahren in der Wohnung und somit gibt es keine ca.Grundlage als Warmwasserverbrauch.
Wie kann abgerechnet werden bzw. auf was sollen wir uns einlassen.

Viele Grüße aus Ulm
Martin

Hallo,
Es gibt eventuell mehr Richtungen wo Sie sich einigen können, aber dafür müsste ich mehr wissen!

  1. sind Sie alleine in dem Haus oder wieviele Parteien sind es?
  2. Ist die Warmwasseruhr nur bei ihnen defekt oder bei mehreren Parteien?
  3. Nach 2 Jahren muss es eine Grundlage(durchschnittverbrauch geben).
  4. Ist die Warmwasseruhr bei ihnen in der Wohnung eingebaut oder irgendwo im Keller wo nur der Vermieter zugang hat?
    5)Falls die Uhr bei ihnen in der Wohnung ist müssen Sie in Zukunft besser aufpassen ob die Uhr noch läuft.

Wenn die Warmwasseruhr außerhalb der Wohnung ist, kommt es mir vor, dass es Absicht vom Besitzer ist das die Uhr defekt ist und er ihnen einfach einen beliebigen Betrag aufbrummt.
Fragen Sie Mitbewohner wie es bei dehnen abläuft.
Das Warmwasser wird meistens von der Heizungsfirma ablesen und mitgerechnet,so können Sie sich auch an diese Firma wenden.Die hätten es eigentlich schon früher merken müssen.
So wird z.B. in Häusern die nur eine Gesamtwarmwasseruhr im Haus haben abgelesen:
Verlangen Sie dafür einen schriftlichen Bescheid vom gesamten Warmwasser im Haus und teilen es auf alle Personen und dann mal X Personen in ihrem Haushalt.
Beispiel: 1000.-€ Warmkosten :8 Pers. im Haus Mal 2 Pers. ihn ihrem Haushalt=250.-€.
Wenn der Vermieter an allem Schuld ist ,dann können Sie sogar eine Strafanzeige stellen.
Der Mieterschutzbund hilft ihnen jederzeit.

Gruß
monika61

wie früher ohne das jeder einen Extrazähler hatte, pro Kopf bzw. pro Quadratmeter

Hallo Martin,

ist der Warmwasserzähler defekt und der Vermieter hat keinen Anhaltspunkt für eine korrekte Abrechnung, muss er, laut Heizkostenverordnung, alle im Haus wohnenden Mieter verbrauchsunabhängig, also letztlich nach der Wohnfläche, abrechnen. Mieter können dann unter Umständen 15 Prozent des auf sie entfallenden Kostenanteils abziehen.

MfG P. Kunze

Hallo Martin,

du kannst Dich auf alles einlassen, was Du auch nachvollziehen kannst. Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen, oder Kontakt mit dem Vormieter aufnehmen um den normalen durchschnittlichen Verbrauch heraus zu bekommen.

Gruß
Peter

Das ist schwer.
Wahrscheinlich wird geschätzt, zB. was eine Durchschnittsfamilie verbraucht.
Oder man einigt sich auf eine Pauschale.
Erst einmal ist aber der Vermieter in der Pflicht. Wenn eine verbrauchsabhängige Zahlung vereinbart ist, muss er dies auch nachweisen. Kann er das nicht, hat er keine Grundlage zu einer Forderung.
Dies wäre aber für ein gutes Verhältnis nicht so toll.
Ich würde mich darauf verständigen, das nächste Jahr mit dem dann festgestellten Verbrauch als Schätzwert für die ersten beiden Jahre zu nehmen. Da ihr wohl nicht jährlich abrechnet, sonst hättet ihr ja den Verbrauch von dem Vorjahr, ist das sicherlich okay, sich so zu verständigen.
Sucht im Internet nach einem durchschnittlichen Verbrauch einer Familie wie die eure und rechnet damit die Kosten aus. Das ist mein Vorschlag