Warmwasserzähler drehte sich nicht

Hallo
Vor 4 Monaten sind wir in eine neue Wohnung gezogen und haben nun die Aufforderung bekommen, die Zählerstände abzulesen, da wir selbst beim eigentlichen Termin 2 Tage vorher aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein konnten.
Mit Erstaunen stellten wir bei der Ablesung fest, dass der Warmwasserzähler im Bad keinen Verbrauch anzeigte, was ja völlig unlogisch ist, wen man badet oder duscht. Wir probierten dannm mit aufdrehen des Warmwasser aus, wie es sich verhält und tatsächlich dreht sich der Warmwasserzähler nicht, wenn das Warmwasser an ist.

Für uns stellt sich nun die FRage, was kann uns jetzt in Rechnung gestellt werden bzw. was wird jetzt in solch einem Fall als Verbrauch veranschlagt. Gibt es einen Gesamtzähler im Haus (wahrscheinlich) und ziehen die einfach alle anderen Verbrauchseinheiten ab und legen den Rest auf uns um? Was ja auch wiederrum nicht sein kann, da ja hier im Haus auch Handwerker, Maler etc. waren die andere Wohnungen hergerichtet haben und damit auch Wasser verbraucht haben.
Wie ist hier die weitere Verfahrensweise.

Danke schon einmal im Voraus und liebe Grüße orbis

Hallo,

wenn ein Messgerät defekt ist wird üblicherweise der Verbrauch geschätzt.
Das geht bei euch schlecht, wenn ihr erst eingezogen seid.
Einen Gesamtzähler gibt es üblicherweise nicht, so dass man das auch nicht berechnen kann.
Denkbar wäre, dass man einfach einen Durschnittsverbrauch pro Person zugrunde legt. Wenn euer Verbrauchsverhalten durchschnittlich ist, wäre das ja OK. Wenn ihr aber begründen könnt, warum euer Verbrauch vom Durchschnitt abweicht (Urlaub, Geschäftlich unterwegs, 2x Duschen pro Woche im Sportstudio dtatt zuhause…) kann man den Wert entsprechend korrigieren.

Schaut mal nach ob der Zähler noch gültig geeicht ist: Auf dem Zifferblatt ist das Herstellungsjahr angegeben, verbindlich ist der gelbe Aufkleber der Prüfstelle (bei Unterputzzähler manchmal seitlich unter der Blende versteckt) mit dem Eichjahr. Der Zähler muss 2005 oder später geeicht sein, sonst ist die Eichgültigkeitsdauer überschritten, das ist eine Ordnungswidrigkeit des Messgerätebesitzers, die Anzeige des Zählers kann aber trotzdem zu Abrechnungszwecken herangezogen werden.

Mein Tip: Mit dem Vermieter reden und Vorschläge machen mit dem beide leben können. Dann natürlich sofort den Zähler wechseln.

Gruß! Ulf

Hallo

Ja man sollte sich als Mieter/Eigentümer mal um seine Meßgeräte in der Wohnung kümmern.Mal nachsehen ob sie zählen oder nicht.
Der Verbrauch bei euch sollt nach dem Vorjahres Verbrauch geschätzt wertden.
Gruß Olaf

Vor 4 Monaten sind wir in eine neue Wohnung gezogen und haben
nun die Aufforderung bekommen, die Zählerstände abzulesen, da
wir selbst beim eigentlichen Termin 2 Tage vorher aus
beruflichen Gründen nicht anwesend sein konnten.

Mit Erstaunen stellten wir bei der Ablesung fest, dass der
Warmwasserzähler im Bad keinen Verbrauch anzeigte, was ja
völlig unlogisch ist, wen man badet oder duscht. Wir
probierten dannm mit aufdrehen des Warmwasser aus, wie es sich
verhält und tatsächlich dreht sich der Warmwasserzähler nicht,
wenn das Warmwasser an ist.

Für uns stellt sich nun die FRage, was kann uns jetzt in
Rechnung gestellt werden bzw. was wird jetzt in solch einem
Fall als Verbrauch veranschlagt. Gibt es einen Gesamtzähler im
Haus (wahrscheinlich) und ziehen die einfach alle anderen
Verbrauchseinheiten ab und legen den Rest auf uns um? Was ja
auch wiederrum nicht sein kann, da ja hier im Haus auch
Handwerker, Maler etc. waren die andere Wohnungen hergerichtet
haben und damit auch Wasser verbraucht haben.

Wie ist hier die weitere Verfahrensweise.

Danke schon einmal im Voraus und liebe Grüße orbis

Hallo,

wenn der zähler stehen bleibt wird der zähler geschätzt das ist üblich und erlaubt.
entweder man ermittelt den verbrauch über den durchschnitt der letzten jahre.
es gibt auch noch die formel 2 drittel kaltwasser und 1 drittel warmwasser.

gruß hans

Als man könnte z.B. dem Vermieter oder Hausverwalter bescheid schreiben, dass der Zähler nicht funzt. Das wäre so mein erster Gedanke ^^

Ansonsten wird der Verbrauch nach Vorjahr oder Liegenschaftsdurchschnitt geschätzt.

Hallo,

so schnell wie möglich den Messdienst anrufen und ihm informieren da sonst der Verbrauch geschätzt wird. Dieser ist mießt höher als normal.