Warnen, drohen, erpressen - Unterschiede?

Hallo Pragmatiker und Linguisten!

Worin unterscheiden sich die Sprechakte warnen, drohen und erpressen? Nehmen wir mal das Warnen, z.B.: Achtung! Bissiger Hund! Ist das eine bloße Information nach dem Motto „Hier gibt es einen bissigen Hund“ ? Oder ist es eher eine Aufforderung „Achtet beim Betreten auf den bissigen Hund“? Oder ist es vielmehr Information und Aufforderung: „Es gibt bei uns einen bissigen Hund und Besucher sollten darauf gefaßt sein, daß der beißen könnte“ ?
Was ist dagegen mit der Drohung: Da wird einem doch eine Sanktion angekündigt, wenn man sich nicht nach dem Willen des DRohenden verhält. Also: Handlungsankündigung (information) und Aufforderung?
Oder verpflichtet sich der Drohende, die angedrohte tat auch umzusetzen? Dann wäre es ja ein kommissiver und appellativer Sprechakt (Obligation und Aufforderung)?
Wie unterscheidet sich die Erpressung davon?

Ziemlich schwierig, brauche Hilfe!!!
Danke und Gruß,
Maike

hallo Maike,

ich denk mal, die Erpressung ist eine Steigerung der Drohung, dergestalt dass bei Nichtbeachtung der Aufforderung, einer Anweisung Folge zu leisten, diese Drohung unter Vorliegen der „vereinbarten“ Voraussetzungen Gestalt annehmen wird.

Doch die Grenzen sind sicher nicht eindeutig: Wenn die Mama zum Knaben spricht: „Bohre nicht mit dem Finger in der Nase; bei weiterhin ergebnisloser gleichlautender Ermahnung werde ich den Weihnachtsmann vom Sachverhalte unterrichten“, ist das nicht eigentlich auch schon eine Erpressung ?

Vielleicht aber liegt die Grenze dort: Wenn eine Unterlassung ( Unterbleib des Nasebohrens, Inaussichtstellung des Wegfalls der weihnachtlichen Bescherung ) erzielt werden soll, handelt es sich um eine Drohung. Wird eine spezielle Handlung ( Monatliche Zahlung von 10 % des Handelsumsatzes eines Geschäftes, Inaussichtstellung von Frakturen einzelner Extremitäten beim Geschäftsinhaber ) angestrebt, können wir von einer Erpressung sprechen.

So denk´ ich halt …

HM :smile:

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Hallo Maike,

Achtung! Bissiger Hund!

Das ist eine Warnung, denn sie ist mit keiner Sanktion verbunden. Die mögliche negative Konsequenz bei Missachtung derselben, ein Hundebiss, ist nicht vom Sprecher gewollt oder gar bewirkt.

Wenn du meinen Hund trittst, hau ich dir eine runter!

Das ist eine Drohung. Der Sprecher kündigt eine Sanktion für den Fall an, dass seine Aufforderung missachtet wird.

Wie unterscheidet sich die Erpressung davon?

Erpressung und Nötigung (letztere hast du in deiner Aufzählung vergessen) sind Begriffe aus dem Strafgesetzbuch. Hier der entsprechende Ausschnitt:

Zwanzigster Abschnitt. Raub und Erpressung

§ 240.
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 249.
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Wichtig ist in beiden Fällen das Wort „rechtswidrig“. Die Androhung einer Sanktion durch eine Mutter gegenüber ihrem Kind, des Lehrers gegenüber einem Schüler usw., sind nicht rechtswidrig, stellen also weder Nötigung noch Erpressung dar.

Dass das im Alltag anders empfunden und deshalb oft gesagt wird „du willst mich wohl erpressen?“ steht auf einem anderen Blatt. :smile:

Liebe Grüße
Peggy

Spielversuche
Aber nur des Spraßes wegen (des Spaßes mir Sprache):
Klar weiß jeder, was eine Bewährungsstrafe ist.
Ist das aber auch eine „Strafe auf Bewährung“? Also, kricht man sie, wenn man sich bewährt?
Eigentlich doch nur, wenn man sich nicht bewährt, „sich ihrer nicht würdig erweist“, „sich aber der Gnade würdig erweist“…
Und was wäre die Androhung einer Strafe auf Bewährung?
Versuch das mal eine® ohne Amts/Juristendeutsch zu verklickern.
Wobei, wie schon gesagt, „jeder weiß, was gemeint ist“!

In der Mathematik gibts sowas nicht (soweit ich weiß), daß „jeder weiß was gemeint ist“, aber „nur“ das Formulieren so schwer fällt.
Z.B aber: „könnte die größte Zahl gerade eine ungerade Zahl sein?“ - „Kann sie nicht, denn es gibt keine größte ZZahl!“

  • „Aber was ist, „wenn ich 1000Mark hätte“, und wenn es eine gäbe!!!???“
    Was aber, wenn einer fragt: „Glaubst du an Gott?“
    Welche „Gefahr läuft man da eigentlich“, wenn man antwortet: „Nein!“. Ich habe mit diesem „nein!“ ja schon hingenommen, daß er da ist, der Hund, nur „ich glaube nur nicht an ihn“. ODER?
    Was kann man anders antworten als: „Wer ist Gott?“
    Kennt sich hier/da jemand juristisch aus?
    Oder auch nur "versicherungsdeutsch/„versicherungstechnisch“?
    Herzlichistikalisches Grübeln, moin, manni, alidas Dila