Warnung: Abzocker unterwegs

— Beginn Mailtext —

Betreff: Teledienstegesetz TDG,

Sehr geehrter Homepagebetreiber,

leider können wir sie nicht mit ihrem Namen ansprechen und es ist uns auch nicht möglich sie auf dem postalischen Weg anzuschreiben, da auf ihrer Homepage jedweder Hinweis auf ihre Person fehlt. Deshalb erhalten sie diese eMail- Nachricht, die nach jüngsten Gerichtsurteilen durch das Abschicken als zugestellt gilt. Das nachfolgende Gesetz ist Fakt. Wir bemühen uns auf eine Chancengleichheit im Internet zu achten um der Wettbewerbswidrigkeit entgegen zu treten. Das kann jedoch nur Bestand haben, kommt jeder Homepagebetreiber seiner Verpflichtung nach und hinterlässt im Impressum seine Anschrift. Sie haben bis heutiges Datum permanent gegen den § 6 TDG (Teledienstgesetz) verstoßen. Wir fordern sie auf innerhalb sieben Tagen ab Zustellung dieser eMail- Nachricht ihrer Impressumspflicht nachzukommen und ein der Norm entsprechendes Impressum zu verfassen und online zu stellen. Im Internet finden sie eine Unzahl von Hilfen wie das Impressum aussehen muß. Nach Ablauf der Frist besuchen wir im Interesse aller Homepagebetreiber mit Impressum ihre Homepage wieder und sollte sich nichts geändert haben, sehen wir uns gezwungen bei Gericht Anzeige zu erstatten. Für unsere Arbeit stellen wir ihnen einmalig pro Homepage 25.00 incl. 16% MWST in Rechnung. Nehmen sie diese Forderung nicht auf die leichte Schulter, die Allgemeinheit der Homepagebenutzer möchte ein sauberes Web und um diesen Auftrag weiterhin nachzukommen, werden wir jeden Betrag per Gerichtsvollzieher einziehen lassen und selbstverständlich Anzeige wegen Wettbewerbswidrigen Verhalten erstatten

Schöne Grüße aus Freiburg Peter Kulpe PS. Auch das sofortige erstellen des Impressums entbindet sie nicht vor Bezahlung unserer Arbeit. Das diese Arbeit vor dem installieren eines Impressum erfolgte, ist durch uns jederzeit Beweisbar, würde ihnen jedoch unnötige Mehrkosten bescheren

Zahlungen bitte unter Angabe der Homepage auf Postbank Karlsruhe BKZ 660 100 75, Kontonummer 39 50 86 757

— Ende Mailtext —

Absender:
[email protected]
Peter Kulpe
79117 Freiburg

Webseiten:
http://www.peter-kulpe.com
http://www.scfreiburg-pla.net/
http://www.1und2bundesliga.de/

soll ich dem sack eine mailbombe schicken?

Hi!

— Beginn Mailtext —

[…]

Schöne Grüße aus Freiburg Peter Kulpe PS. Auch das sofortige
erstellen des Impressums entbindet sie nicht vor Bezahlung
unserer Arbeit. Das diese Arbeit vor dem installieren eines
Impressum erfolgte, ist durch uns jederzeit Beweisbar, würde
ihnen jedoch unnötige Mehrkosten bescheren

Zahlungen bitte unter Angabe der Homepage auf Postbank
Karlsruhe BKZ 660 100 75, Kontonummer 39 50 86 757

— Ende Mailtext —

Absender:
[email protected]
Peter Kulpe
79117 Freiburg

Webseiten:
http://www.peter-kulpe.com
http://www.scfreiburg-pla.net/
http://www.1und2bundesliga.de/

Ich weiß nicht, ob er wirklich der Verfasser der Mail ist, da auf seiner Homepage absolut kein Hinweis auf solch einen Verein oder solch eine Aktion zu finden ist. Auffällig ist nur, daß er in seinem Impressum haargenau den Paragraphen des TDG beziffert. Aber er kann ja auch auf so ne Mail reingefallen sein. Dagegen spricht nämlich, daß keine Straße in der Adresse angegeben ist. Alle Daten, die man dieser Mail entnehmen kann, stehen auch auf seiner Homepage. AUSSER den Bankdaten. Und das ist der Punkt wo ich ansetzen würde. Ich würde zur Polizei gehen und mich erkundigen, ob man den Ersteller der Mail wegen Nötigung, Drohung oder Betruges anzeigen kann. Allerdings würde ich nicht Peter Kulpe anzeigen, sondern den Inhaber des Bankkontos!

Und wenn’s hart auf hart kommt, zahlst Du ihm 25,00 italienische Lire inkl. 16,00% MWSt. Schließlich steht da nix von Euro.

Ingo

Hasse nicht drauf *g* [owT]
.

Und wenn’s hart auf hart kommt, zahlst Du ihm 25,00
italienische Lire inkl. 16,00% MWSt. Schließlich steht da nix
von Euro.

Leider gibts keine Lire mehr, aber türkische Lira sind auch nix wert. Ich neige dazu solchen Blödsinn einfach zu ignorieren oder Antworten nach dem Prinzip der freien Meinungsäusserung zu erstellen: ich bin der Meinung sie sind ein grosses A… . Mailbombe ist auch nicht sinnvoll, aber die Website zu hacken kann auch ein netter Zeitvertreib sein

Hallo Günther,

schau mal bei den folgenden Seiten vorbei:
http://www.abmahnwelle.de/
http://www.dr-bahr.com/
Die beschäftigen sich ausführlich mit den rechtlichen Aspekten von Abmahnungen im Web.

Viele Grüße aus Hamburg,
Stefan

Website zu hacken kann auch ein netter Zeitvertreib sein

Jo. Nur ist es leider illegal. Und wenn entweder er oder sein Provider Dich anzeigt, is Spaß angesagt.

Was ist denn wenn Du die Website hackst und er war’s gar nicht? Es hat nur jemand seine Mail-Addy missbraucht?

locker bleiben
Moin Guenter

Du musst auf Deiner Website nur dann ein Impressum zeigen, wenn diese einen gewerblichen Zweck erfüllt.
Bei rein privaten Websites ist dies nicht der Fall.
Ausnahme: Du hast Werbung auf der Site - dann sollte ein Impressum vorhanden sein.

Ich hab mir mal die Website dieses Herrn angesehen.

In seinem Impressum steht auch nicht alles drin, was das TLD verlangt.
Dieses ominöse Urteil gleich am Seitenanfang taugt keinen Schuss Pulver kann kann auch entfernt werden.
Adresse fehlt.

Vielleicht wäre es am einfachsten erst mal herauszufinden, ob der Inhaber der Website auch mit dem Absender der eMail identisch ist.
Es besteht ja die Möglichkeit, dass er einem Kumpel (Sohn/Bruder etc) eine eMail-Addi zur Verfügung gestellt hat.

Außerdem mal mit der Polizei über eine Anzeige sprechen.
Besser aber erst mal mit nem Rechtsanwalt.
Von illegalen Aktionen wie Spam-mail oder hacking rate ich definitiv ab, denn damit hast Du die A***-Karte.
Sowas kann für Dich so richtig teuer werden und das Argument „aber der hat angefangen“ wird Dir wohl eher nicht weiterhelfen.

Locker bleiben.

Gruß, masc

Moin Guenter

Du musst auf Deiner Website nur dann ein Impressum zeigen,
wenn diese einen gewerblichen Zweck erfüllt.
Bei rein privaten Websites ist dies nicht der Fall.

erteilt doch bitte den fragenden keinen rechtsrat, das ist illegal. ausserdem ist deine aussage nicht richtig. die auslegung was geschäftsmässig ist ist hier entscheidend ! hierbei recht es wenn man etwas gewohnheitsmässig macht. das reicht schon aus.

mehr infos:
http://www.netztaucher.com/news/pages/impressum.php

marco

Du musst auf Deiner Website nur dann ein Impressum zeigen,
wenn diese einen gewerblichen Zweck erfüllt.
Bei rein privaten Websites ist dies nicht der Fall.

ausserdem ist deine aussage nicht richtig. die
auslegung was geschäftsmässig ist ist hier entscheidend !
hierbei recht es wenn man etwas gewohnheitsmässig macht. das
reicht schon aus.

Ich zitiere Dich jetzt mal von Deiner eigenen Webseite:

Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.

Du sagst auf Deiner Seite genau das Gleiche wie Dein Vorredner und trotzdem sagst Du ihm, daß seine Aussage falsch ist? Na Du bist mit ja 'n Held…