Im einer TV-Reportage berichtete man über die Polizei und Geschwindigkeitsmessungen.
Dabei zeigte man u.a. eine Frau, die sich mit einem Schild vor
den Radarwagen/kasten stellte und so herannahende Wagen warnte.
Die Polizei meinte, dass sie dagegen keine rechtliche Schritte einleiten könne, solange der Verkehr nicht gefährdet werden würde.
Aber ist diese Rechtsauffassung nicht falsch?!
Zumindest hier in Niedersachsen (wird in anderen Ländern wohl entsprechend gelten) ließe sich das Warnen doch aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 11 NGefAG) untersagen.
Die Warnung stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Denn zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören auch die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Und zu den Einrichtungen sind die Blitzapparate doch wohl zu zählen.
Ich sehe das so
Hallo,
es kam ja auch mal die Frage auf, ob es zulässig sei, im Radio vor Radarfallen zu warnen. Und soviel ich weiß, ist es zulässig, denn es wird ja immer noch gemacht. Und ich finde es auch nicht verkehrt, denn der Sinn ist doch, dass die Leute die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten, und nicht, dass die Polizei möglichst viel Geld einkassiert (darüber kann man natürlich streiten aber objektiv betrachtet sollte dies der Sinn sein. Und wenn durch die Warnungen im Radio oder durch das Schild dieser Frau das Ziel erreicht wird, dass die Fahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht übertreten, dann ist dagegen m.E. nichts zu sagen.
…und ich so…
Worüber sich da eher gestritten wird, ist, ob die Trulla mit dem Schild nicht insofern verkehrsgefährdend wirkt, als daß die Autofahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden, indem sie das Schild lesen, obgleich da auch nur ein Wort drauf steht.
Das Problem ist nur, daß bei einem Verbot dann auch konsequenterweise sämtliche Werbeplakate in Straßennähe und auch z.B. die Wahlplakate, die ja nun wirklich alle 2 Meter duzendfach aufgestellt werden, ebenso negative Folgen haben könnten und somit auch fragwürdig wären.
Radarfallen der Polizei sind für mich zu 95% Abzocke und Wegelagerei. Die restlichen berechtigten 5% stehen vor Schulen und Kindergärten, wo sie auch Sinn machen.
Wenn du mal genau auf dieses Schild schaust (Pro Sieben gestern abend? ), dann siehst du, das oben links ein kleiner Zusatztext steht. Und zwar „ich mag“. Zusammenhängend heißt dies dann „Ich mag Radar“. Und das darf in Deutschland jeder machen. Ist ja ne Meinung.
gruß Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Worüber sich da eher gestritten wird, ist, ob die Trulla mit
dem Schild nicht insofern verkehrsgefährdend wirkt, als daß
die Autofahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden, indem
sie das Schild lesen, obgleich da auch nur ein Wort drauf
steht.
Wer schon mal zünftig geblitzt worden ist, weiß, daß man sehr wohl auch davon abgelenkt werden kann und im Zweifel sogar mehr, als von einer Frau, die am Straßenrand vor Radaranlagen warnt (hängt natürlich auch ein bißchen von ihrer Bekleidung ab). Mal abgesehen vom Blendeffekt hält nämlich die Unaufmerksamkeit durch die anschließende geistige Verarbeitung des Blitzes (Wieviel zu schnell war ich eigentlich? War ich gemeint oder mein Vorfahrer? Warum stehen die heute ausgerechnet hier? Wenn der hinter mir nicht so drängeln würde, wär ich nie so schnell gefahren… usw.) noch ein Weilchen an.
da werden die Hüter des Gesetzes von ihren eigenen Aussagen eingeholt - das nämlich der Blitzer das Rasen verhindern soll.
Variante1: Das Schild verhindert das rasen auch - dann wäre der Blitzer genauso verkehrsgefährdend wie das Schild.
Variante2: Das Schild verhindert es nicht, dann verliert der Blitzer auch nicht die Wirkung, also auch keine Gefährdung, da ja Werbeplakate auch erlaubt sind.
Ergo: dumm gelaufen!
da werden die Hüter des Gesetzes von ihren eigenen Aussagen
eingeholt - das nämlich der Blitzer das Rasen verhindern soll.
Variante1: Das Schild verhindert das rasen auch - dann wäre
der Blitzer genauso verkehrsgefährdend wie das Schild.
Variante2: Das Schild verhindert es nicht, dann verliert der
Blitzer auch nicht die Wirkung, also auch keine Gefährdung, da
ja Werbeplakate auch erlaubt sind.
Ergo: dumm gelaufen!
Deine Argumentation verkennt, dass mobile Radarkontrollen (oder neuerdings auch Laserkontrollen) stichprobenartig durchgeführt werden, und der Autofahrer daher praktisch überall mit „Überraschungen“ (*) rechnen muss. Das bekämpft das Rasen flächendeckend.
Wenn ihm die Standorte der Kontrollen bekannt sind, kann er überall anders unbekümmert rasen.
Peace,
Kevin.
(*) Fußnote: mir ist klar, dass eine Überraschung, mit der man rechnet, logischerweise keine Überraschung mehr ist. Darum geht es in meiner Argumentation ja gerade