Für einen Portalbetreiber (Schaustellergewerbe) habe ich ein Banner angefertigt. Der Kunde, wie es sich heraustellt, hat es von Anfang an darauf angelegt, gar nicht zu bezahlen. Rechnungen, Mahnungen und gerichtliche Mahnbescheide wurden ignoriert.
Zum Glück handelt es sich hierbei um keinen großen Betrag.
Frage: Ist das sinnvoll, im Internet anderen Usern (vor allem aus der grafischen Gewerbe) vor diesem „Schwarzen Schaf“ zu warnen? Oder bringe ich mich da evtl. in Schwierigkeiten? Ich vermute, dieser Typ geht sehr gezielt vor, um sich Leistungen von anderen zu erschleichen: Er erteilt mündlich einen Auftrag, dann bestätigt er das per E-Mail und bittet um Rechnunsgzustellung an die Adresse, die im Impressum seiner Website steht.
Danach hört man von dem Typ nichts mehr.
Solange Du die Situation wahrheitsgemäß schilderst ist es in diesem Fall nicht riskant, andere zu warnen.
Gruß,
G.H.
Solange Du die Situation wahrheitsgemäß schilderst ist es in
diesem Fall nicht riskant, andere zu warnen.
@ hannes Walha,
danke für die antwort. Mir würde es nicht in den Sinn kommen, etwas Unwahres zu verbreiten, denn dann mache ich mir der Verleumdung schuldig. Aber ist das wirklichz möglich, die betreffende Person namentlich zu erwähnen?
Sie müssen in jedem Falle vorsichtig sein.
Wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt, Ihre Vermutungen aber nicht!
Zeigen Sie den Kerl doch bei der Polizei oder staatsanwaltschaft an.
Herzliche Grüße,
hi,
Die Sache mit den schwarzen Listen ist heikel, damit stellt man sich in der regel selbst ein Bein.
Nehmen wir mal an, Sie packen seinen Namen in einem negativen Kontext, also eine schwarze Liste oder ähnliches, dann kann derjenige Sie wegen Verleumdung oder ähnliches anzeigen. Dann müssen Sie beweosen, dass derjenige sich tatsächlich so verhält, wie Sie es beschrieben haben. Bis hier her ja kein Problem. Dass die Rechnungen nicht bezahlt wurden, wird der Richter sehen. Der wird Sie dann auf den Zivilrechtlichen Weg verweisen. Da der ja schon in vollem Gange lief, sieht das nicht gut aus. Und zwar fur Sie! Erst wenn Sie ihm Vorsatz nachweisen können, dass er niemals bezahlen wollte, dann wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Und das ist schwer genug.
Versuchen Sie besser, weitere Geschädigte zu finden. Erst wenn 2-3 weitere Fälle nach gleichem Muster laufen; haben Sie genug an der Hand, um ihm bei zu kommen. Strafrechtlich zumindest. Betrug. Das heisst aber nicht, dass Sie nun an ihr Geld kommen.
Er wird vielleicht verurteilt, wenn Sie das durchgezogen haben, allerdings ist es meistens so, dass Geschädigte vergeblich auf Geld warten.
Tut mir sehr Leid, dass ich keine angenehmere Antwort habe, aber leider haben wir eine solche Rechtslage, die auch miese Betrüger im ersten Moment gut schützt.
Viele Grüße,
Benedikt
hi benedikt,
danke für die ausführliche antwort.
Hallo,
du kannst in jedem falle eine Strafanzeige stellen
das Kostet nichts und du schützt andere vor solchen Personen.
Such mal ob andere gleiche Erfahrungen haben dann kann man gemeinsam vorgehen.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Also auch von mir bekommst Du nochmal die Antwort, dass die Warnung an andere, so lange Du Deine Behauptung belegen kannst, sicher unschädlich ist.
Auch eine Strafanzeige wegen Betruges würde ich Dir nahe legen. Leider ist es so, dass viele keine Anzeige machen, weil dass mit Arbeit verbunden ist, vielleicht musst man eine Zeugenaussage usw. Viele schrecken davor zurück - gerade wenn es um nicht so hohe Beträge geht. Bedenke, dass der Täter so noch lange weitermachen könnte.
Gruß,
M.