Warnung vor VHV-Haftpflicht

Ich wollte nur mal meine unangenehmen Erfahrugen mit der VHV-Versicherung mitteilen. Ich habe im Oktober 1999 einen Schadensfall (ca. 1000,-) gemeldet, worauf die VHV einen Gutachter vorbei geschickt hat. Nach kurzer „Begutachtung“ ohne Nachfrage nach dem Schadenshergang kam nach ca. 2 Wochen die Ablehnung der Übernahme durch die Versicherung. Soweit so schlecht. Ich hab den Schaden also aus meiner eigenen Tasche bezahlt und nichts mehr von der Versicherung gehört.

Im Februar 2000 hab ich dann von einer anderen Versicherung ein Angebot bekommen, welches einen „rundum-service“ beinhaltet. Da auch eine private Haftpflicht dabei war hab ich also fristgerecht mit Ablauf des Versicherungsjahres 2000 bei der VHV gekündigt.

2 Tage nach meiner Kündigungsbestätigung (also ca. 4 Monate nach dem Schadensfall) kam eine Rechnung, ich solle doch bitte die 300,- für den Gutachter bezahlen. UPS.

Ich hab dann per Einschreiben mit Rückschein Protest eingelegt… und nix mehr gehört.

Bis vorgestern (9 Monate nach dem Schadensfall) ein gerichtlicher Mahnbescheid in meinen Briefkasten flatterte. Mittlerweile waren es dann inkl. Gebühren ca. 390,-… Super.

So stelle ich mir die ideale Versicherung vor.

gruss

ernie

Hallo!

Ich wollte nur mal meine unangenehmen Erfahrugen mit der
VHV-Versicherung mitteilen. Ich habe im Oktober 1999 einen
Schadensfall (ca. 1000,-) gemeldet, worauf die VHV einen
Gutachter vorbei geschickt hat. Nach kurzer „Begutachtung“
ohne Nachfrage nach dem Schadenshergang kam nach ca. 2 Wochen
die Ablehnung der Übernahme durch die Versicherung.

Mit welcher Begründung?
Wie war eigentlich der Schadenhergang? Und wurde dieser
in einer Schadensmeldung der Versicherung mitgeteilt?

Soweit so
schlecht. Ich hab den Schaden also aus meiner eigenen Tasche

WARUM?
Die Versicherung sollte auch prüfen, ob der Geschädigte aufgrund
des Schadenhergangs Anspruch hat; wenn sie dies getan hat, sind
Sie nicht verpflichtet, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.
Es ist natürlich immer eine moralische Verpflichtung, den Schaden wieder gutzumachen - bei Freunden, Bekannten, Verwandten
besonders (wenn diese nicht im selben Haushalt leben wie Sie, dann ist Versicherungsschutz gegeben)

bezahlt und nichts mehr von der Versicherung gehört.

Im Februar 2000 hab ich dann von einer anderen Versicherung
ein Angebot bekommen, welches einen

„rundum-service“:
Laufzeit? Beitrag PHV? Diese pakete werden meist als sehr günstig dargestellt, weil mit Rabatt versehen, doch einzeln ist
das Ganze meist sehr viel billiger (PHV Junior z.b. DM 72,45 p.a.

beinhaltet. Da auch eine private Haftpflicht dabei war hab ich
also fristgerecht mit Ablauf des Versicherungsjahres 2000 bei
der VHV gekündigt.

2 Tage nach meiner Kündigungsbestätigung (also ca. 4 Monate
nach dem Schadensfall) kam eine Rechnung, ich solle doch bitte
die 300,- für den Gutachter bezahlen. UPS.

Dies ist laut meiner Rückfrage nirgends festgelegt - Originalton
des Sachbearbeiters einer Haftpflichtversicherung: „es wird halt mal probiert“

Ich hab dann per Einschreiben mit Rückschein Protest
eingelegt… und nix mehr gehört.

Bis vorgestern (9 Monate nach dem Schadensfall) ein
gerichtlicher Mahnbescheid in meinen Briefkasten flatterte.
Mittlerweile waren es dann inkl. Gebühren ca. 390,-… Super.

Mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen über den
gesamten Betrag - Begründung nicht erforderlich.
Wieder per Einschreiben+Rückschein!

So stelle ich mir die ideale Versicherung vor.

Dies kann Ihnen bei jeder passieren…

gruss

ernie

Schreiben Sie der Versicherung, auf welcher rechtlichen Grundlage
ihre Rechnung über dM 300 basiert - es wird nämlich nach Meinung
des Sachbearbeiters keine geben…

Viele Grüße
Heinz

Hallo Ernie,

allein die Überschrift „Warnung vor…“ kann für Dich schon rechtliche Folgen haben. Dein Ärger ist (dem Anschein nach) bei einer Ablehnung der Versicherung zur Schadensregulierung erst einmal verständlich.

Als unabhängiger Versicherungsmakler habe ich auch schon den einen oder anderen PHV-Vertrag an die VHV vermittelt - und habe in Schadensfällen - sofern die Ansprüche begründet waren - noch nie eine Ablehnung erhalten ( der größte Schaden betrug 1995 rd. 1,5 Mio.).

Also: um hierzu Stelung nehmen zu können, müsste ich Kenntnis des Schadensherganges haben.

Zum Thema Mahnbescheid: der Widerspruch muss nicht per Einschreiben an den Versicherer, sondern an das zuständige Amtsgericht! - und zwar fristgerecht.

Übrigens: Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung leigt nicht nur darin, begründete Schadensersatzforderungen zu befriedigen, sondern auch unbegründete Forderungen abzuwehren.

Noch Fragen?

Gruss aus dem schönen Odenwald

Franz K.