Warnweste / Warnwestenpflicht

Hallo,

auf einem Firmengelände werden arbeiten an einer Strasse ausgeführt, vorwiegend bei dämmerung oder Dunkelheit. Einige Mitarbeiter trugen Warnwesten, andere nicht.

Laut Anweisung des Chefs ( zwecks Einheitlichkeit ) wurde den Mitarbeitern nun untersagt die WARNWESTEN ZU TRAGEN !!!

Gibt es eine Warnwestenpflicht bei der Arbeit ? Was passiert wenn nun ein Mitarbeiter angefahren wird und keine Warnweste trug ? Dieser schlimmsten Falls im Rollstuhl endet ???

Wer weiss was ??

Hallo

Es macht vermutlich Sinn dieses bei der für diesen Bereich zuständigen Berufsgenossenschaft direkt zu erfragen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

solche Sicherheitsexperten unter den Chefs liebe ich. Modische Aspekte und „Corporate-Identity“-Gefasel haben bei der Arbeitssicherheit hintanzustehen.

Nachdem bei Straßenbauarbeiten im öffentlichen Raum nach ZTV-SA 97 das Tragen von Warnwesten rund um die Uhr und bei jeglichen Sicht- und Verkehrsverhältnissen Pflicht ist, gibt es keine Veranlassung, bei Straßenbauarbeiten im nichtöffentlichen Raum eine prinzipiell andere Gefährdungslage anzunehmen.

Welche Aussagen macht denn die vor Beginn der Arbeiten vom Chef vorzunehmende dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und was wurde den Beschäftigten bei der - gleichfalls vor Beginn der Arbeiten - vom Chef dokumentiert durchzuführenden Unterweisung an Gefahren und an Sicherheitsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr mitgeteilt?

Prinzipiell kann ich als Oberbekleidung bei körperlicher Arbeit tragen, was ich will. Wenn ich Warnwesten zum Drüberziehen schick finde, wird der Chef nichts dagegen tun können, es sei denn, er weist mir nach, dass eine Warnweste den Arbeitssicherheitsanforderungen nicht entspricht, weil sie ein Gefahrenpotential darstellt.

Man kann übrigens anstelle der oder zusätzlich zur BG auch das staatliche Amt für Arbeitsschutz „zur Beratung“ rausbitten.

Gruß
smalbop