Hallo leute ich brauche eure hilfe. Ich warte zur zeit noch immer darauf das mir mein krankengeld ausgezahlt wird. Bis jetzt is der halbe dezember sowie der gesammte januar aufgelaufen. Laut kk wird mir der rückstand zum 15.02 überwiesen. Leider war ich eine ganze zeit im krankenhaus weshalb ich nicht sofort auf die schreiben meines vermieters antworten konnte. Als ich dies dan tat um ihr mitzuteilen das es mir leid tue ich im krankenhaus war und die post daher nicht in empfang nehmen konnte zeigte sie sich u ei sichtig und drohte mir mit vericht rechtsanwalt gerichtsvolzieher und kündigung. Nun zu meiner frage kann ich da irgendwas machen oder muss ich das so hinnehmen? Zum 15 wird sie auch alle ausenständealso jan und feb miete erhalten.
Huhu,
der Rückstand von den Mietzahlungen berechtigt zur Kündigung.
Also was tun, einfach mit den Mieter reden und ihn eine Kopie des Schreibens der Versicherung zukommen lassen.
Solange nur die Konsequenzen aufgezeigt werden (nach deiner Schreibweise gedroht) kann man noch schön über alles reden.
Bei einer Kündigung dürfte interessant sein, ob ein Gericht den Zustimmt, denn es sthet im Gesetz ganz klar das insbesondere ein verschulden des Vertragspartner vorliegen muss. Daher kann es Strittig sein, ob das Verschulden im den fall beim Mieter oder bei der KrankenKasse liegt. Aber auf hoher See und vor Gericht . . .
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird.
Ein erfahrener Anwalt kündigt allerdings ersatzweise mit normaler Kündigungsfrist.
Manchmal wirkt es Wunder (und wird billiger) ein paar Euro für die entstandenen Mühen anzubieten.
Für den Erfolg mit Ausschlaggebend sind auch Faktoren wie: Ist die Wohnung bei Neuvermietung erheblich teurer vermietbar, war der Mieter in der Vergangenheit auffallend?
vnA
Hallo Naseweis,
deinen Ausführungen kann ich nicht folgen:
Bei einer Kündigung dürfte interessant sein, ob ein Gericht
den Zustimmt, denn es sthet im Gesetz ganz klar das
insbesondere ein verschulden des Vertragspartner vorliegen
muss.
Was ja vorliegt, der Mieter kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach.
Daher kann es Strittig sein, ob das Verschulden im den
fall beim Mieter oder bei der KrankenKasse liegt. Aber auf
hoher See und vor Gericht . . .
Was hat denn die Krankenkasse mit den Mietzahlungen zu tun ?
Gruß Merger