mich würde mal interessieren ob es Wartefristen gibt um ein Grundstück zu verschenken. Bezüglich der Steuern etc. werden Schenkungen ja 10 Jahre angerechnet, heißt dass dann auch, dass sich die Immobilie 10 Jahre im Besitz des jeweiligen Beschenkten befinden muss oder darf man ein Grundstück schon vorher weiterreichen?
Zur Sachlage:
Meine Oma möchte meiner Mutter ein Grundstück (ca. 800 m²) überschreiben. Aktuell ist das ein Garten. Wir würden gerne in 2 bis 3 Jahren darauf bauen, aber nur wenn uns der Grund dann auch gehört. Die Zusage meiner Mutter haben wir schon, allerdings befürchte ich nun, dass es evtl. Wartezeiten gibt, bis sie uns das Grundstück überschreiben darf.
Sie sollten mal in den Vertrag schauen, ob eine Übergabe überhaupt möglich ist. Meistens ist das ausgeschlossen.
Mit Steuern kenne ich mich leider nicht aus. Deshalb kann ich zu den steuerlichen Wartezeiten nichts sagen.
Also: Einfach mal in den Vertrag schauen. Oder den Notar fragen, den man anvisiert hat, der muss das auch wissen, wenn er in den Vertrag schaut. Dürfte auch nicht mehr kosten.
Einen Vetrag gibt es nicht, das Grundstück bleibt in der Familie. Mit einem Notar haben die beiden noch nicht gesprochen, das wollen sie aber Anfang 2011 machen. Mich interessiert halt ob es gesetzliche Regelungen diesbezüglich gibt.
mich würde mal interessieren ob es Wartefristen gibt um ein
Grundstück zu verschenken. Bezüglich der Steuern etc. werden
Schenkungen ja 10 Jahre angerechnet, heißt dass dann auch,
dass sich die Immobilie 10 Jahre im Besitz des jeweiligen
Hallo sorry das weiss ich auch nicht genau… hole dir am besten rat bei einem notar… l.g. Flair55
Beschenkten befinden muss oder darf man ein Grundstück schon
vorher weiterreichen?
Zur Sachlage:
Meine Oma möchte meiner Mutter ein Grundstück (ca. 800 m²)
überschreiben. Aktuell ist das ein Garten. Wir würden gerne in
2 bis 3 Jahren darauf bauen, aber nur wenn uns der Grund dann
auch gehört. Die Zusage meiner Mutter haben wir schon,
allerdings befürchte ich nun, dass es evtl. Wartezeiten gibt,
bis sie uns das Grundstück überschreiben darf.
Die Oma kann ohne weiteres und auch steuerlich neutral ein Grunstück verschenken. Der Beschenkte muß den Wert des Grundstückes als Schenkung versteuern. Für Enkel können die üblichen Schenkungsfreibeträge in Ansatz gebracht werden.
warum dann nicht gleich von Oma auf Enkel? Spart Notar- und
Grundbuchkosten. Allerdings muss man sich dann über evtle.
Steuernachteile informieren.
das wäre mir persönlich eh am liebsten. ich hatte gehofft hier vielleicht ein paar argumente zu bekommen, falls es etwas gibt, dass wir bei der schenkung wegen der wartezeiten berücksichtigen müssen. naja ich werde versuchen beim notartermin dabei zu sein, wenn es soweit ist und dann soll er meine oma und mutter über sinn und unsinn ihrer aktion aufklären.