Max beauftragt einen Handwerker für einen Betrag im oberen 4-stelligen Bereich. Der Auftrag wird ordnungsgemäß ausgeführt und nun wartet Max auf die Rechnung. Telefonische Rückfragen bringen auch nix. Max wartet über Wochen und Monate hinweg, dann kommt die Rechnung zahlbar sofort netto ohne Abzug.
Schön wäre jetzt, wenn der Handwerker genau so lange auf sein Geld warten müsste wie Max auf die Rechnung, geht wohl aber nicht, oder ?
Max beauftragt einen Handwerker für einen Betrag im oberen
4-stelligen Bereich. Der Auftrag wird ordnungsgemäß ausgeführt
und nun wartet Max auf die Rechnung. Telefonische Rückfragen
bringen auch nix. Max wartet über Wochen und Monate hinweg,
dann kommt die Rechnung zahlbar sofort netto ohne Abzug.
Schön wäre jetzt, wenn der Handwerker genau so lange auf sein
Geld warten müsste wie Max auf die Rechnung, geht wohl aber
nicht, oder ?
Hallo,
da kommt ein Handwerker seinem Kunden entgegen und gewährt ihm über Monate ein zinsloses Darlehen in Höhe des Rechnungsbetrages und nun beschwert sich der Kunde und möchte den Handwerker für sein „Entgegenkommen“ „bestrafen“.
Was sollen die Handwerksbetriebe noch machen, um einen Kunden zufrieden zu stellen? Ach ja, umsonst arbeiten:wink:
für so eine bescheuerte Antwort bekommst du von mir auch noch einen Stern ! Also mal ehrlich, das hier ist ein Rechtsbrett, das Plauderforum ist etwas weiter oben. Vielleicht sind da deine „Tipps“ ja erwünscht.
für so eine bescheuerte Antwort bekommst du von mir auch noch
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Was ist an der Antwort bescheuert? Übrigens hätte der Handwerker auch drei Jahre mit der Rechnung warten können. Das Problem ist nur manchmal die Nachvollziehbarkeit von einzelnen Rechnungsposten nach so langer Zeit. Aber ansonsten ist das rechtlich und moralisch schon in Ordnung.
Im Übrigen unterschreibe ich die vorige Antwort als Handwerker in vollem Umfang.
Würde die Rechnung nicht bezahlt, käme der Kunde nach 30 Tagen in Verzug. Auch ohne Mahnung kann dann sofort ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Würde die Rechnung nicht bezahlt, käme der Kunde nach 30 Tagen
in Verzug. Auch ohne Mahnung kann dann sofort ein
gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
aus der Sicht des Handwerkers mag da ja schön und gut sein, die Rechnung irgendwann in den nächsten 3 Jahren zu schreiben, wenn er die Lust dazu hat, das Geld gerade braucht,…
Aus Sicht von Max, der demnächst einen längeren Auslandsaufenthalt antritt und eigentlich sofort zahlen möchte, ist genau diese Antwort sehr unbefriedigend.
Aus Sicht von Max, der demnächst einen längeren
Auslandsaufenthalt antritt und eigentlich sofort zahlen
möchte, ist genau diese Antwort sehr unbefriedigend.
Nein. Nicht die Antwort ist unbefriedigend für ihn, sondern die Gesetzeslage: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
Btw., ich verstehe nicht, warum man aus dem Ausland keine Rechnung in D bezahlen können sollte.
Gruß
loderunner (ianal)
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Sind schon sieben.
Die Einschätzung „bescheuert“ scheint nicht von jedem geteilt zu werden.
Ich sehe keine Benachteiligung des Kunden. „Sofort zahlbar ohne Abzüge“ ist eine nicht ganz freundliche, aber gängige Formulierung, die du auch auf vielen Rechnungen finden wirst, die am Tage der Fertigstellung des Auftrags bei dir eintrudeln.
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Was ist an der Antwort bescheuert? Übrigens hätte der
Handwerker auch drei Jahre mit der Rechnung warten können.
Nicht immer. Bei Leistungen an Unternehmer ist nach 6 Monaten eine Rechnung zu erstellen, bei Leistungen an Privatleute gilt das nur für Leistungen an Bauwerken.