Ich habe mich für ein Studium der Rechtswissenschaften für das diesjährige Wintersemester in München beworben, allerdings war mein Durchschnitt zu schlecht und ich bin nicht genommen worden.
Zwischenzeitlich habe ich von vielen Leuten gehört, dass ich mich nächstes Jahr erneut bewerben kann und mir die Zeit, die ich „gewartet“ habe irgendwie positiv angerechnet wird…
kann mir jemand erklären wie das genau läuft?
Brauche soviele infos wie möglich
Ich habe mich für ein Studium der Rechtswissenschaften für das
diesjährige Wintersemester in München beworben, allerdings war
mein Durchschnitt zu schlecht und ich bin nicht genommen
worden.
Zwischenzeitlich habe ich von vielen Leuten gehört, dass ich
mich nächstes Jahr erneut bewerben kann und mir die Zeit, die
ich „gewartet“ habe irgendwie positiv angerechnet wird…
kann mir jemand erklären wie das genau läuft?
also der zvs nach ist die wartezeit die lebenszeit, die seit dem erwerb der hochschulzugangsberechtigung erfolgt ist.
ist das bei der uni gleich?
die plätze für rechtswissenschaften in münchen werden nämlich nicht über die zvs vergeben.
Hallo erstmal und sorry dass ich so spät antworte,
hab die Frage erst heute durch Zufall erspäht.
Die Unis/FHs vergeben einen bestimmten Prozentsatz nach NC, d.h. die besten Abinoten erhalten z.B. 60% der Studienplätze, der Rest geht nach Wartezeit, d.h. 40 % an die, die am längsten durchgehalten haben sich nicht anders zu orientieren. Bei mir hat die Wartezeit 13 Semester betragen bis ich zu diesen 40% gehört habe. Die Wartezeit erfährst Du an diesen Unis, kann sich aber von Semester zu Semester ändern.
Für meine Wartezeit brauchte ich 7 verdammt lange Jahre, lag daran, dass der Studiengang nur im Wintersemester angeboten wurde (ach ja, sollte man vielleicht erklären: die Wartezeit wird in Semestern angegeben, nicht in „Lebensaltern“ (Du meinst wohl Jahre?), ein Semester ist in der Regel ein halbes Jahr). Nicht als Wartezeit angerechnet wird die Zeit, die Du mit anderen Studiengängen vertrödelst, also lieber so lange Ausbildung machen, die Zeit wird doppelt angerechnet, ein Jahr Ausbildung gilt als 4 Wartesemester, Zivi und Bund ebenso.
Hoffe dies gilt heute auch noch so und ich konnte (ein wenig spät) weiterhelfen, Gruß Roland!