Erhält man während eines Studiums im Ausland trotzdem weiterhin Wartesemester?
Oder kann man das pauschal gar nicht beantworten, weil das von Universität zu Universität variiert?
Was sind die diesbezüglichen Regelungen der ZVS?
Vielen Dank! 
Erhält man während eines Studiums im Ausland trotzdem weiterhin Wartesemester?
Oder kann man das pauschal gar nicht beantworten, weil das von Universität zu Universität variiert?
Was sind die diesbezüglichen Regelungen der ZVS?
Vielen Dank! 
Einheitlich: Studium im Ausland zählt als Wartezeit, da in D alles Wartezeit ist, was nicht in D „verstudiert“ wird…
Grüße von Flora.
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