Wartesemester und Krankheit

Hallo.

Man stelle sich folgende Situation vor:
Jemand hat sein Studium abgebrochen, da die Richtung nicht gefiel. Nun bewarb derjenige sich auf einen neuen Studienplatz in einem ganz anderem Studiengang. Da dieser zur Zeit jedoch stark gefragt ist, geht er davon aus in nächster Zeit keinen Platz zu bekommen. In der Wartezeit möchte er gerne eine Ausbildung machen, dazu hat er einen Termin beim Arbeitsamt in der Berufsberatung.
Nun hat er eine Nachricht von der Krankenkasse erhalten, dass die Person ab dem 01.09.13 nicht mehr familienversichert ist und sich somit freiwillig weiter versichern muss. Unsere Beispielperson hat eine Sozialphobie und befindet sich seit Frühjahr in therapeutischer Behandlung. Hinzu kommen Depressionen die sich im Studium entwickelt haben. Unsere Beispielperson hat keine Mittel um sich freiwillig selbst zu versichern. Jobben fällt aufgrund der genannten Krankheiten schwer, da viele Anforderungen die Person überlasten könnten (insbes. solche die Kontakt mit Menschen oder schwere körperliche Arbeit benötigen).
Das einzige was der Person einfallen würde, wäre ein Antrag auf Arbeitslosengeld II, da die Person nie eingezahlt hat. Davor scheut die Person jedoch zurück, unter anderem aus der Angst heraus in irgend einen Job gesteckt zu werden, ohne Rücksicht auf die gesundheitliche Situation.

Welche Möglichkeiten hätte jemand in solch einer Situation?

Hallo,

die Angst, in irgend einen Job gesteckt zu werden, ist zwar nachvollziehbar, aber sie kann dadurch gemindert werden, dass bei Antragsstellung für Leistungen nach dem SGB II auf diese Ängste hingewiesen wird und ein entsprechender Termin mit dem Amtsarzt (Psychologen) vereinbart wird. Dieser erstellt dann ein „Gutachten“ für das Jobcenter, für welche Berufe / Situationen die Beispielperson einsetzbar ist bzw. nicht eingesetzt werden kann.
An diese Begutachtung hat sich das Jobcenter bei der Vermittlung zu halten.
Ggü. dem Amtsarzt sollte eine Erklärung unterzeichnet werden, worin die vorbehandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Dies führt i.d.R. zu einem kompetenteren Gutachten seitens des Amtsarztes.

Viel Erfolg

Hallo,

Nun hat er eine Nachricht von der Krankenkasse erhalten, dass
die Person ab dem 01.09.13 nicht mehr familienversichert ist
und sich somit freiwillig weiter versichern muss.

Unsere
Beispielperson hat keine Mittel um sich freiwillig selbst zu
versichern.

Welche Möglichkeiten hätte jemand in solch einer Situation?

Ich vermute, dass die Beispielperson noch bei Mutti und Pappi tagsüber auf dem Sofa sitzt.
Sie sollte die lieben Eltern um Unterstützung (Unterhalt) bitten, um die Krankenkasse bezahlen zu können, die zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung in Deutschland ist.

Gruß Merger

Hallo,

die Angst, in irgend einen Job gesteckt zu werden, ist zwar
nachvollziehbar, aber sie kann dadurch gemindert werden, dass
bei Antragsstellung für Leistungen nach dem SGB II auf diese
Ängste hingewiesen wird

richtig

und ein entsprechender Termin mit dem
Amtsarzt (Psychologen) vereinbart wird.

Dies kann ein Arbeitsloser nicht vereinbaren , dies entscheidet die Sachbearbeiterin des JC

Dieser erstellt dann
ein „Gutachten“ für das Jobcenter, für welche Berufe /
Situationen die Beispielperson einsetzbar ist bzw. nicht
eingesetzt werden kann.

Nein. Kein Arzt kann die tausend Berufe kennen - auch nicht ein Arbeitsmediziner - woher soll er diese Kenntnisse bekommen? Ein Arzt kann lediglich ein positives und negatives Leistungsbild über den Arbeitslosen erstellen. Daran hat sich die Sachbearbeiterin des JC zu halten und in Beziehung setzen zu der zu vermittelnden Tätigkeit.

Ggü. dem Amtsarzt sollte eine Erklärung unterzeichnet werden,
worin die vorbehandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht
entbunden werden.

Diese Erklärung übergiebt man nicht dem Amtsarzt sondern dem JC, worauf dieses den Amzsarzt beauftragt.

Dies führt i.d.R. zu einem kompetenteren
Gutachten seitens des Amtsarztes.

Nicht unbedingt. Dann stehen auch die Rechtsregularien zur Verfügung.

Gruß
Otto

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Hallo.

Danke für eure Kommentare. Das war schonmal aufschlussreich.

Dieser erstellt dann
ein „Gutachten“ für das Jobcenter, für welche Berufe /
Situationen die Beispielperson einsetzbar ist bzw. nicht
eingesetzt werden kann.

Nein. Kein Arzt kann die tausend Berufe kennen - auch nicht
ein Arbeitsmediziner - woher soll er diese Kenntnisse
bekommen? Ein Arzt kann lediglich ein positives und negatives
Leistungsbild über den Arbeitslosen erstellen. Daran hat sich
die Sachbearbeiterin des JC zu halten und in Beziehung setzen
zu der zu vermittelnden Tätigkeit.

Also verstehe ich das richtig?: Die Leute des JC bekämen dann zwar das Gutachten vom Amtsarzt, aber die Entscheidung ob ein Job an die Beispielperson vermittelt werden kann liegt im Ermessen des Sachbearbeiters vom JC?

Hallo,

Also verstehe ich das richtig?: Die Leute des JC bekämen dann
zwar das Gutachten vom Amtsarzt, aber die Entscheidung ob ein
Job an die Beispielperson vermittelt werden kann liegt im
Ermessen des Sachbearbeiters vom JC?

Richtig. Wobei man durchaus davon ausgehen kann, dass dieses Ermessen nicht unbedingt von fundierten berufskundlichen Sachkenntnissen ausgeht. Dies ist kein Vorwurf an die Sachbearbeiter, nur an deren Arbeitgeber. Bei unterschiedlichen Auffassungen stehe aber die bekannten Rechtsmittel zur Verfügung.

Gruß
Otto