Wartezeit bei EU-Rente

Hallo Allerseits,

ich habe unterschiedliche Angabe bezüglich der Wartezeit, d.h. die Mindstzeit, die man in die Rentenversicherung gezahlt haben muss, um überhaupt EU-Rente erhalten zu können. 5 oder 15 Jahre.
Was stimmt denn?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos,

für eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung sind folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen notwendig:

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) und
  • in den 5 Jahren vor Eintritt der EM min. 3 Jahre an Pflichtbeiträgen

Viele Grüße

Florian

Danke (o.w.T.)