Hallo Experten,
gibt es einen Rechschutzvers.-anbieter der KEINE Wartefrist von 3 Monaten hat??? Oder wie genau berechnet sich diese Wartefrist. Bei Mir steht eine Streitigkeit beim Verwaltungsverfahren an. Also Widerspruch - Ablehnung - Klage. Muss ich bis zum evtl. Gerichtstermin, welches bei diesem Verfahren bis zu 2 Jahren dauern kann die Frist erfüllt haben oder schon jetzt im Vorfeld.
Danke Werner
Hallo Werner,
natürlich gibt es auch Versicherer (das sind auch einige) die keine Wartezeit haben.
Das Problem hierbei ist nur, du wusstest vom Schadeneintritt. Prinzip einer Versicherung ist: die gegenseitige Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs, durch eine Vielzahl von gleichartig bedrohten Wirtschaften. (nach Manes)
Oder aber nach Hax: Versicherung ist die planmäßige Deckung eines Geldbedarfs, der im einzelnen ungewiss insgesamt aber schätzbar ist und auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs erfolgt.
So… wenn jetzt alle eine Versicherung abschließen, wenn sie wissen, dass ein Schaden kommt, welcher Punkt ist dann nicht mehr erfüllt?
Die Ungewissheit, genau. Und wenn sich nur welche versichern würden, die vom Schadeneintritt wissen, dann wäre die Prämie derartig hoch, dass sie den zu erwartenden Leistungen entspricht.
Oder anders gefragt: Würdest du ein Haus gegen das Abbrennen versichern, wenn es schon brennt? 
Es ist also schlicht nicht möglich, für diesen Versicherungsfall Versicherungsschutz zu bekommen. Nur wenn du deine Obliegenheiten verletzt. Und das kann eben auch nach hinten losgehen (Strafanzeige etc.) Daher kann ich davon nur abraten.
Gruß
Marco
Hallo,
wenn du Chancen hast den Rechtstreit zu gewinnen (und andere das auch so sehen), kannst du es noch bei einem Prozeßkostenfinanzierer versuchen. Ich weiß allerdings nicht ob die überhaupt Verwaltungsverfahren nehmen.
Cu Rene