Hallo,
ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, damit verbunden der Berufsrechtsschutz, anrechenbar auf die Wartezeit bei einer Privatrechtsschutz mir Arbeitsrechtsschutz (nichtselbständige?)
Und, wenn obige Frage mit nein beantwortet wird, ist es eine Obliegenheitsverletzung, wenn ich die Frage mit " Hatten Sie eine … bei einem anderen Versicherer und, wenn ja, von wem…
nein beantworte?
Danke schon einmal für Eure Antwort!
Gruß
stranger_one
hallo stranger,
nein, Du hast grundsätzlich Wartezeit. Die Rechstfälle, die noch in der alten RS angeleiert wurden, muss die auch fertig abwickeln.
Eine Anzeigenpflichtverletzung ist immer heikel. Zwar gibt es meines Wissens keinen Pool für RS-Versicherungen, in dem sie nachsehen können, ob Du schon mal wo versichert warst. Doch sollte die RS das doch herausbekommen und Du vielleicht gerade in einem Prozess stecken, könnte sein, dass die sich zurückziehen. und dann siehst Du alt aus der Wäsche!
Grüße
Raimund
klitzekleine…
korrektur…
Die Versicherer können wohl einen Wartezeitenerlass geben.
Ich würde es einfach probieren. 
Gruß
Marco
DANKE für Eure Infos! owT.
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