Wartezeit bei Witwenrente / Halbwaisenrente

Hallo,

was genau bedetet die Wartezeit bei der Beantragung von Witwenrente / Halbwaisenrente?

Der Verstorbene hat folgenden Lebenslauf:
12 Jahre gearbeitet dann
25 Jahre Familienzeit (nicht gearbeitet) dann
4 Jahre arbeitsunfähig wegen Erkrankung, jedoch keine Rente bezogen

Worauf beziehen sich die 5 Jahre?

Gruß
Tato

Hallo,

die Wartezeit bezieht sich auf die gesamten Beitragszeiten, die der Verstorbene im Laufe seines Lebens zurückgelegt hat.

Sprich: 12 Jahre gearbeitet --> Wartezeit erfüllt.

Viele Grüße
Florian

Guten Tag Tato,

die von Ihnen genannten fünf Jahre sind die Mindestdauer, während
der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sein müssen, damit ein Anspruch auf Rentenleistung besteht.
Wenn also wie in Ihrem Fall 12 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet wurde, ist die Mindestwartezeit deutlich erfüllt und es
besteht ein Anspruch auf Rentenzahlung.
Für die Witwen- bzw. Waisenrente gibt es noch eine Fülle von Zusatz-
bestimmungen. Das würde aber den Rahmen des Darstellbaren hier
übersteigen. Wenn Sie meinen, dass Ihnen eine Rente zusteht, so sprechen Sie mit dem Rentenversicherungsträger. Dort hilft man
Ihnen weiter.

Gruß
Günther

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Hallo Flo und hallo Günther,

Danke für die Antwort.
Ich war nur irritiert und kam mit der Beschreibung im Netz nicht ganz klar, weil ich daraus gelesen hab, dass die 5 Jahre direkt vor dem Tod sein müssen. Der eine Punkt wäre jetzt geklärt.

Jetzt weiß ich wenigstens, dass sich der Aufwand der Anstragstellung vielleicht doch lohnen wird…

Aber noch eine Frage:
Wird bei Studenten der Unterhalt der Eltern (statt Bafög) als Einkommen angerechnet (mit den entsprechenden Freibeträgen) oder zählt das nicht als Einkommen?

Gruß
Tato