Wartezeit GRV nicht erfüllt - freiwillig Beiträge?

Hallo,

angenommen, Frau A hat die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt, sie hat z. B. nur 51 von 60 Monaten Wartezeit. Sie würde also bei Erreichen der Altersgrenze keine Rente aus der GRV erhalten.

Kann Frau A in irgendeiner Form Beiträge für 9 Monate freiwillig nachentrichten, um auf 60 Monate zu kommen?

Frau A ist derzeit noch weit von den 65/67 Jahren entfernt. Hinzu kommt, dass sie nicht (mehr) versicherungspflichtig ist, da sie Beamtin ist.

Hallo,

Auch Hallo,

Kann Frau A in irgendeiner Form Beiträge für 9 Monate freiwillig nachentrichten, um auf 60 Monate zu kommen?

Frau A ist derzeit noch weit von den 65/67 Jahren entfernt. Hinzu kommt, dass sie nicht (mehr) versicherungspflichtig ist, da sie Beamtin ist.

Nein, das kann sie nicht. Da sie wegen des Beamtenstatus versicherungsfrei in der Rentenversicherung ist, könnte sie nur dann freiwillige Beiträge entrichten, wenn sie bereits die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hätte (§ 7 SGB VI). Da dies hier nicht der Fall ist, kann sie keine freiwilligen Beiträge zahlen.

Sie kann sich aber die von ihr gezahlten Beiträge erstatten lassen (§ 210 SGB VI). Schau mal auf die Seite http://www.drv-bund.de und erkundige Dich hierzu. Es gibt ein paar Regelungen, aber grundsätzlich kann man sagen, dass Frau A sich die Beiträge erstatten lassen kann, wenn nach Ende der letzten Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sind und sie weiterhin versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Das von ihr eingezahlte Geld ist also nicht weg!

Alle Klarheiten beseitigt!? :wink:

Gruß,
Robert