Wartezeit Rechtsschutz, Kostenübernahme - wer,

Hallo,

ich habe einen Schadensfall dem Anwalt übergeben. Der Fall fällt in die Wartezeit der Rechtsschutzversicherung.

Mein Antrag auf Kosten(teil)übernahme wurde zweimal abgelehnt. Mit o. g. Begründung!

Da ich langzeitarbeitslos war und zurzeit leider nicht sooo viel Geld verdiene, hatte ich gehofft, mit dieser Begründung beim zweiten Antrag mehr Erfolg zu haben!

Gibts da dennoch Mittel und Wege, dass ich zumindest einen Teil von der Versicherung erstattet bekomme?

Mittlerweile habe ich den Anwalt bezahlt und es fiel mir sehr schwer, diesen Betrag aufzubringen!

Gibts evtl. andere Stellen, die ich anrufen kann, damit ich zumindest einen Teil dieser Kosten erstattet bekommen kann?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo Marcel,

also eine, wenn auch nur teilweise, Kostenübernahme durch den Versicherer kannst du vergessen! So hart es klingt, doch die ersten Kriterien bei Deckungsprüfung sind: Ist der Beitrag bezahlt, fällt der Vorgang in die Wartezeit und ist der Fall im Versicherungsumfang enthalten. Bei einem NEIN erfolgt bereits Ablehnung!

Grüße
Michael

hallo

hat dein anwalt dich nicht über Prozesskostenbeihilfe informiert??Ich weiss allerdings nicht,ob es auch bei dir was gibt.

lisa

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