Wartezeit Rechtsschutz Miete

Hallo,

wenn man ein Komplettpaket Rechtsschutz abschliesst hat man ja eine gewisse Wartezeit, ab der Rechtsstreitigkeiten abgedeckt sind.

Meine erste Frage hierzu wäre, ob man die enthaltene Rechtsberatung aber schon während dieser 3 Monate Wartezeit nutzen kann.

Zudem habe ich mich informiert, dass der EINTRITT des Streitigkeitsereignisses vor Abschluss der versicherung liegen muss.

Wenn man aber nun zB bei einem bestehenden Mietvertrag kündigt und es Streitigkeiten über die Kaution gibt, welcher Zeitpunkt gilt dann?

a) Abschluss des Mietvertrages vs Abschluss der Versicherung
b) Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages vs Abschluss der Versicherung
c) Beginn des Streits vs Abschluss der Versicherung
d) Tag des Übergabeprotokolls vs Abschluss der Versicherung

Vielen Dank schon Im Voraus

Groby

Hallo,

wenn man ein Komplettpaket Rechtsschutz abschliesst hat man ja
eine gewisse Wartezeit, ab der Rechtsstreitigkeiten abgedeckt
sind.

Meine erste Frage hierzu wäre, ob man die enthaltene
Rechtsberatung aber schon während dieser 3 Monate Wartezeit
nutzen kann.

Meine erste Antwort ist: lies Dir die AGBś und dann speziell die Bedingungen Deiner Rechtsschutzversicherung durch. Eigentlich ist das jetzt eh zu spät, weil man sich Informationen vorher holt.

Aus meiner Erfahrung sind diese Versicherungen so mit das unsinnigste, was man auf dem Sektor abschließen kann.

Gruß
Diemo

Das sehe anders…ich habe keine Lust mehr ständig darum fürchten zu müssen, dass mich jemand übers Ohr haut nur weil ich mich nicht traue nen Anwalt zu kontaktieren bzw ich Angst habe vor den Kosten…

Aber das muss jeder selbst wissen…

Die Angebote sind jedoch leider etwas undurchsichtig und es wird dir keiner der Versicherungen SO genau auskunft dazu geben was sie übernehmen und was nicht…

Und jetzt ist mir auch noch eine weitere Frage aufgefallen:
Gilt die Wartezeit eigentlich nur, wenn man jemanden verklagen will?
Oder auch wenn man angeklagt wird?

Meine erste Frage hierzu wäre, ob man die enthaltene
Rechtsberatung aber schon während dieser 3 Monate Wartezeit nutzen kann.

Vorsicht ! Beratung ist oft gar nicht versichert, sondern nur ein Gang zum Gericht.

Zudem habe ich mich informiert, dass der EINTRITT des
Streitigkeitsereignisses vor Abschluss der versicherung liegen muss.

Da hast Du etwas falsch verstanden. Der Versicherungsfall muss nach dem Vertragsabschluß eintreten. Was der „Versicherungsfall“ ist erfragt man am besten unter Angabe aller Details bei der Versicherung.