Wartezeit rechtsschutz

Liebe/-r Experte/-in,

wenn man ein Komplettpaket Rechtsschutz abschliesst hat man ja eine gewisse Wartezeit, ab der Rechtsstreitigkeiten abgedeckt sind.

Meine erste Frage hierzu wäre, ob man die enthaltene Rechtsberatung aber schon während dieser 3 Monate Wartezeit nutzen kann.

Zudem habe ich mich informiert, dass der EINTRITT des Streitigkeitsereignisses vor Abschluss der versicherung liegen muss.

Wenn man aber nun zB bei einem bestehenden Mietvertrag kündigt und es Streitigkeiten über die Kaution gibt, welcher Zeitpunkt gilt dann?

a) Abschluss des Mietvertrages vs Abschluss der Versicherung
b) Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages vs Abschluss der Versicherung
c) Beginn des Streits vs Abschluss der Versicherung
d) Tag des Übergabeprotokolls vs Abschluss der Versicherung

Vielen Dank schon Im Voraus

Groby