Wartezeitbedeutung

Hallo Welt stimmt dass das ich bei einer Zahnzusatzversicherung 8 Monate Wartezeit habe oder kann ich die Versicherung direkt in anspruch nehmen

Hallo,

ja das stimmt. Es besteht bei Zahnersatz eine besondere Wartezeit von 8 Monaten.

Da hier nach einer sofortigen Leistung gefragt wird, denke ich jedoch, dass man keine Zahnzusatzversicherung abschließen können wird, da die Behandlung ja schon angeraten ist?!

Grüße

Lars Grimm

Wenn für die Versicherung die MB/KK gelten und keine Ausnahmen drin stehen, ist die Wartezeit für Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate.
Manchmal kann man den ersten Teil durch eine ärztliche Untersuchung wegfallen lassen.

Hallo Khammer,

dies kann man pauschal nicht beantworten. Hier empfehle ich einen Blick in die Vertragsbedingungen.

Zum ersten ist auch bei einer Zahnversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich.
Es können also auch hier z.B. fehlende Zähne ausgeschlossen werden.
Weiterhin sind die einzelnen Vertragsbedingungen bezogen auf die Tarife unterschiedlich.
Es gibt auch Tarife die eine sofortige Leistung, wie z.B. bei Unfall haben.

Beste Grüße!

http://www.guenstigste-versicherung.com/component/co…

Schau mal rein

http://www.youtube.com/user/MacTarifCheck#p/u/0/bErm…