Hallo Gemeinde!
Die Frage möchte ich gerne im Besonderen an den Guenter richten, da er wohl von der GKV kommt:
Eine Tochter (nicht in Ausbildung und nur mit 400-Euro-Job) ist bis zum 23.Geburtstag bei ihrem Vater in der AOK familienmitversichert gewesen.
Nun sind seit dem einige Monate (genau: zweieinhalb) verstrichen, in der sie darüber nachgedacht hat, sich freiwillig bei der AOK oder einer anderen GKV zu versichern (kostet zwischen 115 und 120 Euro monatlich), es aber noch nicht getan hat.
Inzwischen besteht der Verdacht, dass sie krank ist oder schwanger oder beides.
Bei dem Beitritt in ein PKV, weiss ich, gibt es Wartezeiten von 3 Monaten bei Krankheiten (außer Unfall) und 8 Monaten bei Schwangerschaft, ausser man kann eine lückenlose Vorversicherungszeit in der GKV oder einer anderen PKV nachweisen.
Gibt es solche Wartezeiten auch beim freiwilligen Beitritt in eine GKV? Ist für eine sofortige Leistung der GKV eine lückenlose Vorversicherung unbedingt Voraussetzung?
Und: Ist es in der GKV ein Unterschied, ob man freiwilliges Mitglied wird oder durch einen Arbeitgeber pflichtversichertes Mitglied wird?
Konkret gefragt: Angenommen, die Tochter erklärt ihren freiwilligen Beitritt in die AOK (z.B.) mit Beitragszahlung zum 01.02.2005, kann sie dann am 01.02.2005 zum Arzt gehen und erhält Behandlung und ggf. in einigen Monaten eine Entbindung in einer Klinik von der GKV bezahlt?
Michael
Hallo,
Wartezeiten gibt es in der GKV bis auf eine Ausnahme keine.
Lediglich wenn man aus einer Klasse ohne Krankengekldanspruch in eine Klasse mit
Krankengeldanspruch wechselt gibt es eine Wartzezeit die in der Satzung der Kasse geregelt wird.
Ansonsten besteht Leistungsanspruch vom ersten Tag an.
Es darf auch keine Versicherung wegen bestehender Erkrankungen abgelehnt werden.
Extrembeispiel gefällig ?
Bei der GKV X will ein Arbeitnehmer Mitglied werden der „Bluter“ ist und die Kasse locker im Jahr
mehr als 1 MIllion kosten wird. Die Kasse darf den Menschen nicht ablehnen und der Leistungsanspruch
besteht vom ersten Tage an in voller Höhe.
Das unterscheidet uns (kleiner Seitenhieb) nun mal von der PKV.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
danke für die Antwort.
Wenn es keine Wartezeiten bei der GKV gibt, gilt das wohl, egal ob man vorher irgendwo irgendwie krankenversichert war oder nicht.
Folglich könnte die Tochter sich bei einer GKV ihrer Wahl (z.B. eine sehr Beitrags-günstige) ab dem 01.02.2005 versichern und hätte ab diesem Tag vollen Leistungsanspruch, nur keinen auf Krankentagegeld, da dieses bei der Regelung mit fiktivem 805-Euro-Mindesteinkommen als freiwilliges Mitglied nicht vorgesehen ist.
Michael
Hallo Günter,
nachzutragen wäre noch, dass diese freiwillige Versicherung nur innert 3 Monaten ab Ende der Familienversicherung möglich ist, sonst hat man Pech gehabt und muss sich privat versichern.
Richtig?
Michael
Hallo Karl-Michael,
alles so weit richtig - nur die Dreimonatsfrist beginnt
letztendlich erst mit der Kenntnisnahme des Endes der Familienversicherung.
Beispiel:
Die Kasse stellt am 31.01.2005 fest, dass die Familienversicherung bereits zum 31.08.2004 beendet werden musste (Grund ist erst mal egal), dann beginnen die drei Monate für das Familienmitglied ab dem
Tag der Kenntnisnahme (31.01. plus Postlaufweg) zu laufen, also
also bis 30.04.2005 - Die Mitgliedschaft muss allerdings zum
01.09.2004 beginnen.
Gruss
Günter Czauderna
nur teilweise angekommen… *g*
hallo Günter,
lassen wir mal den Bluter weg (denn der hat die Krankheit von Anfang an). Beispiel: eine freiwillig versicherter stellt Antrag bei der PKV. In den Gesundheitsfragen antwortet er wahrheitsgerecht keine Vorerkrankungen.
einen Monat nach Annahme geht er zum Arzt (Routineuntersuchung) und der stellt Krebs fest (oder gar AIDS). Zukunftskosten: gewaltig!
Kann ihn die PKV wieder rauswerfen?
Nein!
Wenn er nachweisen kann (durch seine Arztakte z.B.) dass er von seiner Erkrankung nichts wusste (oder besser: wenn man ihm ein Wissen seiner Vorerkrankung nicht nachweisen kann) und nur durch Zufall (s.o.: Routineuntersuchung) diese Erkrankung entdeckt wurde, dann hat er ganz normalen Schutz. Keinerlei Einschränkung.
Doch bei bekannten Vorerkrankungen hast Du natürlich Recht! Ich sage ja auch immer: die Kassen haben eine wichtige soziale Aufgabe.
Grüße
Raimund
Danke, Günter,
die AOK hat es aber rechtzeitig VOR dem 23. Geburtstag das Ende der Familienmitversicherung per Brief mitgeteilt!
Aber sonst - passt schon.
Madame war übrigens heute beim Arzt, ist im 8. Monat!
Michael