Wartezeiten bei PKV ohne Vorversicherungszeit?

Hallo ihr Klugen,

da hab ich mal die Frage zur Klärung auf’s Auge gedrückt bekommen,

ob beim Neuabschluß einer privaten Kranken-Vollversicherung für ambulante Behandlung von z.B. Allergien oder Hautkrankheiten, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, sofort eine Leistung bezahlt wird oder erst eine Wartezeit gilt,
wenn der Privatversicherte vor dem Versicherungsbeginn über ein Jahr nicht anderweitig krankenversichert war.

Fragt WB

Hallo WB,
Wartezeiten haben mit Vorerkrankungen überhaupt nichts zu tun !
Sofern man trotz Vorerkrankungen, evtl. mit Zuschlag, von einer PKV angenommen ist, haben von dir beschriebene Personen 3 Monate „allgemeine Wartezeit“ (entfällt bei Unfällen) und 8 Monate „besondere Wartezeit“ (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Psychoth.,Kieferorth., Entbindung) ! Bei vielen PKVn können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Gruß

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Hallo WB,
Wartezeiten haben mit Vorerkrankungen überhaupt nichts zu tun
!
Sofern man trotz Vorerkrankungen, evtl. mit Zuschlag, von
einer PKV angenommen ist, haben von dir beschriebene Personen
3 Monate „allgemeine Wartezeit“ (entfällt bei Unfällen) und 8
Monate „besondere Wartezeit“ (Zahnbehandlung, Zahnersatz,
Psychoth.,Kieferorth., Entbindung) ! Bei vielen PKVn können
die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen
werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den
Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Gruß

Genau - ergänzend gibt es noch Versicherer, die bei einer begrenzten Monatsanzahl ohne Vorversicherung ohnehin auf die Wartezeit verzichten. Ansonsten gilt das oben gesagten. Für die Pflegeversicherung beträgt die Wartezeit fünf Jahre.

Frank Wilke

Genau - ergänzend gibt es noch Versicherer, die bei einer
begrenzten Monatsanzahl ohne Vorversicherung ohnehin auf die
Wartezeit verzichten. Ansonsten gilt das oben gesagten. Für
die Pflegeversicherung beträgt die Wartezeit fünf Jahre.

Frank Wilke

Hallo Frank, ok. das ist ja so gut wie obligat. Er beschrieb aber in seinem Beispiel eine Person, welche 1 Jahr NICHT krankenversichert war.
Gruß

Hallo,

und es gibt Produkte, die keine Wartezeiten kennen!

Die Leistungen für laufende Versicherungfälle sind ausgeschlossen, wenn Sie nicht eingeschlossen werden - die geschieht durch Zuschlag oder die Akzeptanz - das bedeutet es muss angegeben sein!

Thorulf Müller

Hallo Frank, ok. das ist ja so gut wie obligat. Er beschrieb
aber in seinem Beispiel eine Person, welche 1 Jahr NICHT
krankenversichert war.
Gruß

Eben nur so gut wie obligat - ein im Hause der AXA gern gehandeltes Versicherungskonglomerat und deren Schweizer Mutter verzichtet auch gerne einfach mal so auf Wartezeiten. :wink:
Frank Wilke

Hallo und Danke,

das hab ich befürchtet.

Nicht nur dass bei fehlender Vorversicherungszeit bis zum Versicherungsbeginn in der PKV eine Wartezeit von 3 Monaten verlangt wird - in der man aber brav die vollen Beiträge zu zahlen hat -, werden also „laufende Versicherungsfälle“ nicht eingeschlossen.
Wenn man also z.B. gerade chronisch krank ist und diese Krankheit behandelt haben will, müsste man das extra beantragen (kostet wohl Beitragszuschlag) oder es eben ausschließen lassen.

Na dann hoffen wir mal Alle darauf, dass das neue Gesundheitsreformgesetz ab April alle Kassen (zumindest gesetzliche und Ersatzkassen) zwingt, Menschen preisgünstig zu versichern die keine aktuelle Vorversicherung haben und auch kein Einkommen über 400 €.

Danke.
WB

Nicht nur dass bei fehlender Vorversicherungszeit bis zum
Versicherungsbeginn in der PKV eine Wartezeit von 3 Monaten
verlangt wird -

icht alle, einge - und nicht für Unffälle und manchmal eben auch 8 Monate!

in der man aber brav die vollen Beiträge zu
zahlen hat -,

da die Wartezeiten einkalkuliert wären, wäre es sonst für alles etwas teurer!

werden also „laufende Versicherungsfälle“ nicht
eingeschlossen.

doch! - ein laufender Fall ist ersteinmal per Bedingung ausgeschlossen. er muss also eingeschlossen werden!

Wenn man also z.B. gerade chronisch krank ist und diese
Krankheit behandelt haben will, müsste man das extra
beantragen (kostet wohl Beitragszuschlag) oder es eben
ausschließen lassen.

Fragen wir doch einmal andersherum - Warum hat der Mensch keine Krankenversicherung!

Na dann hoffen wir mal Alle darauf, dass das neue
Gesundheitsreformgesetz ab April alle Kassen (zumindest
gesetzliche und Ersatzkassen) zwingt, Menschen preisgünstig zu
versichern die keine aktuelle Vorversicherung haben und auch
kein Einkommen über 400 €.

Warum hat jemand keine Versicherung??? Er hat vergessen sich weiterzuversichern? Er hat die Beiträge gespart??

Unter uns, die GKV darf ihn heute nicht aufnehmen!!!

Ein bereits brennendes Haus kann man ja leider auch nicht versichern, oder???

Ihre Einstellung mag ich nicht. Derjenige ist selbst verantwortlich dafür, dass er keine Krankenversicherung hat!

Thorulf Müller

die AXA an sich auch - und …

Hallo Thorulf Müller,

Warum hat jemand keine Versicherung??? Er hat vergessen sich
weiterzuversichern? Er hat die Beiträge gespart??

dieser Jemand für den ich fragte hat keinen Schulabschluß, keine Berufsausbildung, keinen Job ausser einem 400 € - Job, ist derzeit wegen optisch entstellendem Hautausschlag im Gesicht auch „nicht vermittelbar“, wohnt bei einem Freund der gerade so genug verdient für die Wohnung, und hat nach der Familienmitversicherung bei den Eltern (endete mit 25) kein Geld für die freiwillige Weiterversicherung (für 135 € monatlich) gehabt.

Ihre Einstellung mag ich nicht. Derjenige ist selbst
verantwortlich dafür, dass er keine Krankenversicherung hat!

Klar ist derjenige selber verantwortlich dafür, genau so wie derjenige verantwortlich dafür ist dass er die Schule nicht abgeschlossen und keine Berufsausbildung begonnen hat.
Wenn derjenige sich aber jetzt so zusammenreissen will, dass er rund 150 € im Monat für eine Krankenversicherung zusammenspart, damit er versichert ist, bis er endlich einen Job hat wo er automatisch versichert wäre, sollte das m.M.n. von Krankenkassen positiv bewertet werden.

Meint WB

dieser Jemand für den ich fragte hat keinen Schulabschluß,
keine Berufsausbildung, keinen Job ausser einem 400 € - Job,
ist derzeit wegen optisch entstellendem Hautausschlag im
Gesicht auch „nicht vermittelbar“, wohnt bei einem Freund der
gerade so genug verdient für die Wohnung, und hat nach der
Familienmitversicherung bei den Eltern (endete mit 25) kein
Geld für die freiwillige Weiterversicherung (für 135 €
monatlich) gehabt.

Leben wir in einem Sozialstaat?? Gibt es ein Sozialamt???

Wenn er 135 für die GKV nicht zahlen kann, was will er dann in der PKV.

Wenn er sich um soetwas nicht kümmern kann, was soll er dann Selbstzahler werden???

Ihre Einstellung mag ich nicht. Derjenige ist selbst
verantwortlich dafür, dass er keine Krankenversicherung hat!

Klar ist derjenige selber verantwortlich dafür, genau so wie
derjenige verantwortlich dafür ist dass er die Schule nicht
abgeschlossen und keine Berufsausbildung begonnen hat.
Wenn derjenige sich aber jetzt so zusammenreissen will, dass
er rund 150 € im Monat für eine Krankenversicherung
zusammenspart, damit er versichert ist, bis er endlich einen
Job hat wo er automatisch versichert wäre, sollte das m.M.n.
von Krankenkassen positiv bewertet werden.

Diese Person ist ein Fall für das Sozialamt und ist nicht in der Lage als Selbstzahler (mit PKV Rückdeckung) zum Arzt zu bgehen. Da muss er sehr viele Entscheidungen treffen!

Das ist Hartz IV, Sozialamt u.a.! Definitv nicht PKV!

Thorulf Müller

P.S.: Eine Krankenkasse interessiert das herzlich wenig, eine PKV auch nicht. Das ist Wohlfahrtsaufgabe, für die ich sehr gerne Steuern zahle!

Hallo erstmal,
Thorulf Müller.

Und danke für die klaren Worte.

Wenn er 135 für die GKV nicht zahlen kann, was will er dann in
der PKV.

Weil das nach Einschätzung dieser Person die einzige Möglichkeit in der derzeitigen Gesetzeslage ist, überhaupt krankenversichert zu sein.

Diese Person ist ein Fall für das Sozialamt und Hartz IV…

Richtig, nur stellt sich da die Frage, ob diejenige Person über die Anstalt für Arbeit bzw das Sozialamt krankenversichert würde, wenn sie schon keine sonstigen Geldleistungen bekäme (Bedarfsgemeinschaft, der Freund verdient ganz knapp über der Grenze)?

Fragt WB

Und danke für die klaren Worte.

Wenn er 135 für die GKV nicht zahlen kann, was will er dann in
der PKV.

Weil das nach Einschätzung dieser Person die einzige
Möglichkeit in der derzeitigen Gesetzeslage ist, überhaupt
krankenversichert zu sein.

Diese Person ist ein Fall für das Sozialamt und Hartz IV…

Richtig, nur stellt sich da die Frage, ob diejenige Person
über die Anstalt für Arbeit bzw das Sozialamt
krankenversichert würde, wenn sie schon keine sonstigen
Geldleistungen bekäme (Bedarfsgemeinschaft, der Freund
verdient ganz knapp über der Grenze)?

Dann ist er Selbstzahler! Zieht er aus, dann ist er bedürftig. In der Zukunft kommt er dahin, wo er hingehört - in die GKV, deren Beiträge vom Sozialamt übernommen wird.

Zieht er nicht aus, dann ist er doch über seinen Partner versichert, so wie es beabsichtigt ist - und wenn der nicht mehr kann, dann zahlen wir alle - Sozialamt!

Beraten wird man in jedem Sozialamt - am Besten dem zständigen Amt!

Thorulf Müller

P.S.: Business - Versicherungen - das ist der Titel des Forums. Beratung zur Sozialhilfe gibt es woanders!

Danke, Thorulf Müller,

ich werde das weiterleiten.

Gruß
WB