Wie ist es in der Gastronomiebranche mit den Wartezeiten? Gibt es nach Eingang der Bestellung eine bestimmte Zeit die man quasi warten „muss“ und dann erst darf man das Restaurant, die Bar, etc. verlassen, wenn man komplett die Geduld verloren hat (weil die Getränke und/oder das Essen zu spät gebracht werden)? Haben die Kellner etc. ein Recht den Kunden aufzuhalten? Oder ist man dazu verpflichtet zumindestens vorher bescheid zusagen?
Ich würde gerne mehr Informationen schreiben, aber so wie ich das aus den Hinweisen entnommen habe, darf ich keine konkreten „Erlebnisse“ schildern.
Wie ist es in der Gastronomiebranche mit den Wartezeiten? Gibt
es nach Eingang der Bestellung eine bestimmte Zeit die man
quasi warten „muss“ und dann erst darf man das Restaurant, die
Bar, etc. verlassen,
Morgen,
Gute Frage, ich denke der Gast wird erst mal das Restaurant mit ienr Mahnung im Verzug setzten müssen, bevor der Gast vom Vertrag zurück tritt.
Leider umfasst dieser „nur“ Warten auf Speisen oder Rechnung. Weiß jemand wie das Gesetzlich mit Getränken aussieht? Bei solchen die länger evtl. länger dauern wie Cocktails?
Leider umfasst dieser „nur“ Warten auf Speisen oder Rechnung.
Weiß jemand wie das Gesetzlich mit Getränken aussieht? Bei
solchen die länger evtl. länger dauern wie Cocktails?
Hallo,
mich befriedigt mein Suchergebnis auch nicht. Papier ist geduldig und man kann vieles schreiben. Mich würden auch die Quellen (Gerichtsentscheidungen?)interessieren, leider bin ich bei all dem Suchen auch nicht weiter fündig geworden.