Wartezeiten Krankenzusatzversicherung

Hallo,
eine Frage zur Krankenzusatzversicherung hätte ich:
wir möchten für unsere Tochter (18 Jahre) eine Zusatzversicherung abschliessen. diese soll Chefarzt + Zweibettzimmer beinhalten. Leider muss sie aufgrund von Esstörungen nun in eine Therapie in die Uniklinik. Gíbt es eine Möglichkeit die Chefarztbehandlung hier gleich in Anwendung zu bringen oder gibt es Wartezeiten ? Wir würden auch evtl. eine Zuzahlung machen…Wer kann hier helfen ? Danke im voraus !!
ursula

Hallo Ursula,

am besten fragst Du bei der Krankenversicherung nach, wie es sich mit den Wartezeiten verhält und ob diese gegen Zuzahlung verkürzt werden könnten.

Normalerweise ist es nicht möglich, sich erst dann zu versichern, wenn der „Schadensfall“ bereits absehbar oder gar eingetreten ist.

Grüße & Deiner Tochter alles Gute
Mara

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Ich wage einmal zu sagen, dass die Bereits bekannte Esstörung nicht mitversichert werden wird! Wenn eine Krabnkenhausbehandlung absehbar ist, welche ggf. länger dauern kann und mit hohen Kosten verbunden ist, wird wohl kein Versicherer diese versichern, sorry.

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eine Frage zur Krankenzusatzversicherung hätte ich:
wir möchten für unsere Tochter (18 Jahre) eine
Zusatzversicherung abschliessen. diese soll Chefarzt +
Zweibettzimmer beinhalten.

Bei Antragstellung muß die bekannte Vorerkrankung angegeben werden. Das führt mit Sicherheit zu einem Ausschluß dieser Erkrankung.

Leider muss sie aufgrund von
Esstörungen nun in eine Therapie in die Uniklinik. Gíbt es
eine Möglichkeit die Chefarztbehandlung hier gleich in
Anwendung zu bringen oder gibt es Wartezeiten ?

Es gibt die allgemeinen (3 Monate) und die besonderen (8 Monate) Wartezeiten. Im Falle einer Psychotherapie greifen die besonderen Wartezeiten.

Eine bereits bestehende Erkrankung wird allerdings in der privaten Krankenversicherung so gut wie nie mit versichert.

Sorry - Ablehnung
Nach meinen Erfahrungen wirst Du eine Ablehnung erhalten!!!

Vergiss es!!

Es gibt nur eine Chance: wenn Deine Tochter der FDP beitritt oder selbstständig ist - dann mit Leistungsausschluss für die Vorerkrankung!

Thorulf Müller

[email protected]