Posen Poznan im heutigen Polen, wer kann mir den Begriff " Schutzangehöriger " erklären ?
Posen Poznan im heutigen Polen, wer kann mir den Begriff "
Schutzangehöriger " erklären ?
Siehe Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz:
_§ 1.
[…]
(2) Außer den Staatsangehörigen gibt es Schutzangehörige des Deutschen Reichs; ein Schutzangehöriger kann nicht zugleich Staatsangehöriger sein.
§ 3. Schutzangehörige des Deutschen Reichs sind solche nicht zum deutschen Volk gehörenden Einwohner des Deutschen Reichs, denen die Schutzangehörigkeit durch allgemeine Anordnung oder durch Entscheidung im Einzelfall zuerkannt wird._
Weitere Erläuterungen findest Du hier.
Gruß
Kreszenz