Wartung der Elektrotherme-wer zahlts?

Hallo liebe Experten,

muss die Wartung der Elektrotherme vom Mieter oder vom Vermieter in einer Mietwohung gezahlt werden. Wer kann mir Informationen geben?
Danke für Tipps und beste Grüße
Axel

Hallo liebe Experten,

müsste die Wartung der Elektrotherme vom Mieter oder vom
Vermieter in einer Mietwohung gezahlt werden. Wer kann mir
Informationen geben?
Danke für Tipps und beste Grüße
Axel

Die Antwort steht im Mietvertrag.

Muss meines Wissens nach, mittlerweile auch begrenzt sein ( summenmäßig )um gültig zu sein. Wenn die Antwort nicht im Mietvertrag steht, dann zahlt der Vermieter.

Johannes.

Hallo Axel,

ist dies nicht im Mietvertrag geregelt so sind die Wartungskosten Kosten des Mieters die normalerweise in einer Nebenkostenabrehenung auftauchen

margret

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Oh oh mit der Miete abgegolten.

Nebenkosten die nicht benannt sind braucht der Mieter auch nicht zu zahlen

Johannes

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Hallo Johannes,
Nebenkosten müssen nicht im einzelnen im Mietvertrag genannt sein es reicht wenn der Begriff Nebenkosten werden sep. abgerechnet dort erscheint - könnte nur abgerechnet werden was im Mietvertrag steht hätte jeder Vermieter irgendwann enorme Kosten, da es immerwieder neue Kostenpunkte in einem Haus gibt,
insofern ist es in keinster Weise mit der Miete abgegolten, Wunschtraum eines Gedanken aber nicht realisierbar - WARTUNGSKOSTEN sind Nebenkosten

margret

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Danke Euch allen für die Hinweise. OWT
Danke

Hallo Axek,

wenn die Wartung im Mietvertrag vereinbart ist, hat der Mieter die Kosten zu tragen. Die Wartung ist nicht auf eine gewisse Höhe der Kosten beschränkt. Sie liegt etwa um 125 - 150 EURO - je nach Region. Ist nichts vereinbart, muss der Vermieter warten lassen. Aber, wenn vereinbart ist, Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung trägt der Mieter fällt die Wartung der Therme unter den Begriff. Ist auch in der Neufassung des Gesetzes zur Berehcnung der Nebenkosten seit 01.01.2004 geregelt.

Gruss Günter

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