Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wir wohnen in einer 3er WG und haben am 1.April zum 30.Juni gekündigt. Nun steht aber im Mietvertrag, dass wir im April unsere Gastherme warten müssen. Die Kosten hierfür sind von uns selbst zu tragen.
Wir wohnen erst seit 7 Monaten in der Wohnung und hatten von Anfang an Probleme mit der Gastherme (sehr lautes Knacken, Anzeige von „E5“, teilweise gingen die Heizungen nicht…). Unsere Vermieter haben zwar mal Jemanden geschickt, der das reparieren sollte, hat aber nichts gebracht. Die Probleme blieben und die Vermieter haben dann gar nichts mehr gemacht.
Meine Frage ist nun also:
- Sind wir verpflichtet die Wartung zu bezahlen trotz unserer bereits erfolgten Kündigung?
- Müssen wir die kompletten Kosten tragen obwohl die Gastherme von Anfang an nicht in Ordnung war?
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
LG
cocawg