Wartung der Gastherme trotz Kündigung und defekt

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Wir wohnen in einer 3er WG und haben am 1.April zum 30.Juni gekündigt. Nun steht aber im Mietvertrag, dass wir im April unsere Gastherme warten müssen. Die Kosten hierfür sind von uns selbst zu tragen.
Wir wohnen erst seit 7 Monaten in der Wohnung und hatten von Anfang an Probleme mit der Gastherme (sehr lautes Knacken, Anzeige von „E5“, teilweise gingen die Heizungen nicht…). Unsere Vermieter haben zwar mal Jemanden geschickt, der das reparieren sollte, hat aber nichts gebracht. Die Probleme blieben und die Vermieter haben dann gar nichts mehr gemacht.

Meine Frage ist nun also:

  1. Sind wir verpflichtet die Wartung zu bezahlen trotz unserer bereits erfolgten Kündigung?
  2. Müssen wir die kompletten Kosten tragen obwohl die Gastherme von Anfang an nicht in Ordnung war?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!
LG
cocawg

Hallo cocawg,
ich kann Dir leider deine Frage nicht beantworten.
LG Mireico

Huhu!!

Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen,denn so wie ich es verstanden habe,wusste der Vermieter die ganze Zeit Bescheid und will nun einfach nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Hast du irgendwas schriftliches das der Vermieter Bescheid wusste und auch mal jemanden geschickt hatte,der das Problem aber nicht behoben hat?

Fällt Wartung der Therme nicht sogar unter Renovierung die so oder so erst nach 3 Jahren erfolgen muss?

Wünsche dir viel Glück

LG Faye