Wartung der Gastherme trotz Kündigung und defekt

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Wenn in einem Mietvertrag steht, dass man in einem bestimmten Monat für die Wartung der Gastherme verantwortlich ist, man aber am Anfang des besagten Monats das Mieterverhältnis kündigt, muss man dann immer noch für die vollen Kosten aufkommen?
Wenn die Gastherme des Weiteren von Anfang an Probleme gemacht hat (zB sehr lautes Knacken, Anzeige von „E5“, teilweise nicht funktionstüchtige Heizungen…) und die Vermieter zwar mal Jemanden geschickt haben, der das reparieren sollte, was aber nichts gebracht hat und die Vermieter danach dann ncihts mehr getan haben, muss man dann tatsächlich für die kompletten Kosten der Wartung auskommen?

In kurz also:

  1. Wartung der Gastherme bezahlen trotz bereits erfolgter Kündigung?
  2. Komplette Kosten tragen obwohl die Gastherme von Anfang an nicht in Ordnung war?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!
LG

Hallo,

während des noch laufenden Mietverhältnisses müssen alle gültigen Bestimmungen des Vertrages auch (noch) eingehalten werden.

Zu unterscheiden ist aber eine Wartung oder evtl. daraus folgende Reparaturen. Die Reparaturen muss i.d. Regel der VM übernehmen.

Evtl. könnte man sich mit dem VM einigen, dass die Wartung nicht übernommen wird, da ein Mangel bereits angezeigt und eine Reparatur wahrscheinlich ist. Aber das liegt zwischen den Parteien.

Gruß
Nita