Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn in einem Mietvertrag steht, dass man in einem bestimmten Monat für die Wartung der Gastherme verantwortlich ist, man aber am Anfang des besagten Monats das Mieterverhältnis kündigt, muss man dann immer noch für die vollen Kosten aufkommen?
Wenn die Gastherme des Weiteren von Anfang an Probleme gemacht hat (zB sehr lautes Knacken, Anzeige von „E5“, teilweise nicht funktionstüchtige Heizungen…) und die Vermieter zwar mal Jemanden geschickt haben, der das reparieren sollte, was aber nichts gebracht hat und die Vermieter danach dann ncihts mehr getan haben, muss man dann tatsächlich für die kompletten Kosten der Wartung auskommen?
In kurz also:
- Wartung der Gastherme bezahlen trotz bereits erfolgter Kündigung?
- Komplette Kosten tragen obwohl die Gastherme von Anfang an nicht in Ordnung war?
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
LG