Wartung der Rauchmelder durch den Vermieter

Hallo,
meines Wissens kann ich als Vermieter eines Hauses (Rheinland-Pfalz) die installierten Rauchmelder auch selbst einmal jährlich gemäß Vorschrift warten.
Reicht dazu eine Sichtprüfung + Funktionstest durch Drücken der Testtaste und anschließender schriftlicher Dokumentation aus ?

Viele Grüße

Hallo !

Ja,das reicht aus,es gehört aber aus meiner Sicht noch das vorsorgliche Wechseln der Batterie dazu(Ausnahme:Langzeitbatterie 5 Jahre (Lithiumzelle) und ein Funktionstest mit Testrauch.
und ggf. aus Auswechseln des gesamten Melders wegen erreichen der „Altersgrenze“ nach Zulassung und Beschreibung. Das liegt so bei 7-10 Jahren nach Kauf/Einbau unabhängig davon,ob er technisch noch funktioniert(das wird er nämlich noch).

Denn der Testknopf überprüft „nur“ Alarmeinrichtung und Batterie auf Funktion,ob die optische Messkammer funktioniert,kann man nur durch Testrauch herausfinden.

Zur Wartung gehört auch das Reinigen der Lufteintrittsöffnungen(Fliegengitter) mit einem Staubsauger und die optische Begutachtung,ob sich nicht etwa Farbe auf dem Gehäuse befindet(Lufteintritt,Konroll-LED,Taste).

Die Bewohner sind auch anzuleiten,den Funktionstest(Knopfdruck für die bestimmte Dauer nach Anleitung) vorzunehmen. Es wird ja sogar wöchentlich empfohlen,monatlich sollte das aber schon gemacht werden!

MfG
duck313

Hallo Duck,

**Zur Wartung gehört auch das Reinigen der Lufteintrittsöffnungen(Fliegengitter) mit einem Staubsauger und die optische Begutachtung,ob sich nicht etwa Farbe auf dem Gehäuse befindet(Lufteintritt,Konroll-LED,Taste).

Die Bewohner sind auch anzuleiten,den Funktionstest(Knopfdruck für die bestimmte Dauer nach Anleitung) vorzunehmen. Es wird ja sogar wöchentlich empfohlen,monatlich sollte das aber schon gemacht werden.**

Ist schon sehr interessant!

Die Überprüfung im Auftrag der Wohnungsgenossenschaft beschränkte sich
bei uns hierbei nur den Funktionstest.
.
Gibt es bei der jährlichen Wartung durch eine Fachfirma gesetzliche Vorschriften,wie diese durchzuführen ist?

LG Bollfried

PS:Werde mal nachfragen mit welcher Summe dies in Rechnung gestellt
wird.

Hi

Ja , gibt es

Ich arbeite beruflich in der Branche :

In Rheinland Pfalz heisst es :
der Jährliche Funktionstest ( wartung durch den Fachbetrieb ) umfasst :

  • Prüfung der Batterie
  • Prüfung des Signaltons
  • Prüfung der Rauchkammer mit „Testgas“
  • Reinigung der Rauchkammer mit Druckluft
  • feststellung des alters der Baugruppe , nach 10 Jahren austausch des Melders

Wenn Sie als Privatperson den Melder warten , ist jedoch lediglich der Funktionstest des Warntons und der Austausch der Batterie je nach Bauart der Batterie vorgesehen , sowie das sie bei erreichen von 10 Jahren den Melder austauschen , bzw austauschen lassen .

In Privathaushalten reicht in der regel die Private Wartung , in öffentlich zugänglichen Häusern , z.b. Stadthalle, Finanzamt , Dorfgemeinschaftshaus , Schulen usw ist eine Fachbetriebs-Wartung Vorschrift

Toni