Wartung des Boilers

Guten Abend.

Folgende Frage.

Familie A. wohnt seit fast 5 Jahren zur Miete. Die Wohnung hat einen Warmwasserboiler. Nun möchten die Vermieter dass Familie A. den Boiler warten lässt. Im Mietvertrag hat der Vermieter eingetragen dass Familie A. zu 100% die Kosten zu tragen hat. Weiter unten im Mietvertrag steht ganz kleingedruckt, jedoch nicht mehr als 50 bzw. 70%. Was stimmt denn nun? Muss die Familie 50,70 oder 100% der Wartung übernehmen?

Vielen Dank und Gruß

Bitte um genauere Angaben
Danke

Hallo :smile:

Familie A. soll eine Firma beauftragen die die Wartung und Reinigung des Boilers übernimmt. Familie A. soll dies dann zahlen.
Im Mietvertrag vom Vermieter eingetragen, steht dass die Familie dies zu 100% übernehmen muss. Als Fußnote (Vordruck des Mietvertrages)ganz unten steht aber mindestens 50% - höchstens 70%.
Deshalb meine Frage was die Familie nun zahlen muss. Vor allem, wenn die Familie dies zu 100% übernehmen muss, muss der Vermieter nicht in Vorleistung gehen und dies dann bei der nächsten Nebenkostenabrechnung auflisten und zurück verlangen?

Danke

Hallo!

Da es sich wohl um vorformulierte Vertragsklauseln handelt,wäre das sowieso kritisch bis unwirksam.

Denn „Wartungskosten“ an Heiz- und WW-Geräten gehören zu den Nebenkosten und dürfen natürlich zu 100% umgelegt werden.

Wartung bedeutet,Reinigung und Einstellung,Ersatz von Verschleißteilen(speziell bei Heizungen),bei WW-Boilern/Speichern,Durchlauferhitzern wäre das eher selten,weil die keine Wartung brauchen(Ausnahme Korrosions-Schutzanode in Speichern) und sonst nur sehr selten mal entkalkt oder gereinigt werden müssen.
Und wieso ein Mietvertragsvordruck Beteiligungen des Mieters zu 50 oder 70% der sowieso voll umlegbaren Kosten festschreibt,erschließt sich mir nicht. Es wäre ja aber mieterfreundlich,weil nicht alles umgelegt wird was darf.
Möglicherweise ist auch etwas ganz anderes damit gemeint.

MfG
duck313

Warum sollte eine formularmäßige Übertragen der Kesselreinigung auf den Mieter (natürlich nur bei alleiniger Nutzung) kritisch bis unwirksam sein? Hast du da Quellen?

vnA

Hallo!

Eben weil es unklar ist und sehr ungewöhnlich,dass man sowieso komplett umlegbare Wartungskosten extra angibt(100%) noch dazu scheinbar mit sich widersprechenden Quoten,100,70,50 %.

Denn ich vermute,es handelt sich um die „Kleinreparatur-Klausel“,die bei Reparaturen,nicht Wartung,die Mieterbeteiligung regelt.
Und da wäre das so unwirksam,weil nicht die Höhe im Einzelfall und die Gesamthöhe im Jahr fehlt.
Denn eine Beteiligung zu festen Quoten ist unwirksam.

MfG
duck313

50% und 70% stellen für mich einen Bezug zur HeizkostenVO her. Diese %-Sätze sind dann auch in Formularverträgen genannt. Bei meinen Wohnungen die über Etagenheizungen verfügen kommt dann auch immer in den Vertrag, dass der Mieter für die Wartung zuständig ist. Da er aber bei Einzelkesseln normalerweise keine Abrechnung erhält (Heizmedium wird vom Mieter direkt bezahlt) kommt die 50/50 bzw.30/70 Regelung so und so nicht zum Tragen.

vnA