Hallo !
Feuerlöscher wurden vom Vermieter in einem Laden angebracht bzw. waren vor dem Einzug schon im Haus. Nun meine Frage: Wer muss für die Wartung der Feuerlöscher zahlen? Wären die Feuerlöscher „abgelaufen“ (bspw. Jahrgang 1989) - wer würde haften, wenn etwas passiert?
Besteht eine Mindestanzahl Feuerlöscher pro QM ?
Im Mietvertrag steht oftmals nichts…
Danke für Eure Hilfe!
MFG
Sandra
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Wenn es im Mietvertrag steht unter Nebenkosten Feuerlöscher Wartung Mieter dann zahlt der Mieter auch, fehlt es zahlt er.
Allerdings nur wenn Er auch einen Löscher haben muss (Heizgerät vorhanden.
Besteht eine Mindestanzahl Feuerlöscher pro QM ?
Ja weiss aber nicht wieviel Berufsgenossenschaft fragen.
Johannes
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Hallo Sandra,
in diesem theoretischen Fall handelt es sich wohl um einen Gewerbemietvertrag. Wenn vereinbart ist, dass der Mieter für alle Fragen der Sicherheit des Gebäudes haftbar ist, ist dies so vereinbart. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag kann der Vermieter auch Vereinbarungen mit dem Pächter treffen, die im Wohnraummietrecht unzulässig sind. Über die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher erhält man bei der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht Auskunft.
Gruss Günter
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              Hallo Sandra,
hier kannst du dich durchwühlen: http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/asr13_1.htm
Feuerlöscher von 89? Das Treibmittel ist im allgemeinen nach 4 Jahren soweit verdampft, das der Feuerlöscher nicht mehr funktioniert. Diese Feuerlöscher haben also definitiv nichts mehr mit ihrer Funktion gemein. Wenn möglich, und das kann nur eine Prüffirme für Feuerlöscher entscheiden, dann ist eine Innenprüfung und Neubefüllung notwendig.
In den Gelben Seiten stehen diese Firmen unter „Brandschutzservice“.
Wenn im Mietvertrag nichts steht, so ist man als Ladenmieter für die Sicherheit selbst verantwortlich. Im Falle des Brandes verlangt eine Versicherung den Nachweis über die Brandschutzvorkehrungen.
Gruß
André