Hallo,
mal angenommen ein MIeter ist zur jährlichen Wartung seiner Gastherme vertraglich verpflichtet, sprich, er soll sich in Verbindung setzten mit einer Firmer die vom Vermieter bekannt gegeben wurde, die dann die Wartung durchführt.
Wenn der Mieter nun die jährliche Wartung vergisst, bzw. die Wartung erst nach dem vom Vermieter angegebenen Termin gemacht wird - kann der Vermieter dann alle zukünftigen Reparaturkosten an der Gastherme an den Mieter weitergeben?
Danke für Hinweise
und Antworten
Fabian