Wartung Gastherme

Hallo,

mal angenommen ein MIeter ist zur jährlichen Wartung seiner Gastherme vertraglich verpflichtet, sprich, er soll sich in Verbindung setzten mit einer Firmer die vom Vermieter bekannt gegeben wurde, die dann die Wartung durchführt.
Wenn der Mieter nun die jährliche Wartung vergisst, bzw. die Wartung erst nach dem vom Vermieter angegebenen Termin gemacht wird - kann der Vermieter dann alle zukünftigen Reparaturkosten an der Gastherme an den Mieter weitergeben?

Danke für Hinweise
und Antworten

Fabian

hallo,

… kann der Vermieter dann alle zukünftigen
Reparaturkosten an der Gastherme an den Mieter weitergeben?

natürlich kann er das

… wenn er beweisen kann, dass das veräumnis des mieter ursächlich für diese reparaturkosten war.

zur notwendigkeit von wartungen: es soll leute geben, die haben 10 jahre ihre gasheizung nicht gewartet und dennoch jedes jahr bestwerte vom schornsteinfeger bestätigt bekommen.

lg dev