Hallo liebe www-ler
wer muß die Kosten für die Wartung einer Gastherme tragen, bzw. wer ist überhaupt dafür verantwortlich, Vermieter oder Mieter? (In dem 27-seitigen Mietvertrag ist davon nichts erwähnt.)
Gruß
nikite
Hallo liebe www-ler
wer muß die Kosten für die Wartung einer Gastherme tragen, bzw. wer ist überhaupt dafür verantwortlich, Vermieter oder Mieter? (In dem 27-seitigen Mietvertrag ist davon nichts erwähnt.)
Gruß
nikite
Hallo,
das kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zulässig ist die Abwälzung der Wartung auf den Mieter allerdings muss dann eine Obergrenze genannt werden .
Reparaturen gehen zu Lasten des Vermieters.
Es kann ja sein das bei einer Wartung gleichzeitig Reparaturen anstehen,
diese müsste die Wartungsfirma an den Hauseigentümer stellen.
Es dürfte sich auch in der Regel als unzulässig herausstellen das man eine bestimmte Firma beauftragen muss.
Dies kann der Vermieter nicht verlangen.
Selbst wenn Vermieter Wartung übernimmt werden diese regelässig in der Nebenkostenabrechung als Umlagefähige Kosten ausgeführt sein.
Dies ist auch richtig so, denn wenn die Kosten einer Wartung einer Zentralheizung oder anderer Art
auf die Nutzer umgelegt werden dürfen, warum sollte es hier anders sein.
Bei einer Gastherme ist es doch so dass ich einen 100% Verbrauch nicht nur bestimme
sondern vorgebe und die 100,00€ - 200,00€ für die Wartung gebe ich doch gerne aus,
denn dann können diese nicht mehr Umgelegt werden.
Das beste daran ist allerdings ich bestimme meinen Verbrauch und darf mich dann nicht
Beschweren ,denn eigentlich hat man einfach die Kontrolle wie Teuer es werden darf.
Gruß
Hallo liebe www-ler
wer muß die Kosten für die Wartung einer Gastherme tragen,
bzw. wer ist überhaupt dafür verantwortlich, Vermieter oder
Mieter? (In dem 27-seitigen Mietvertrag ist davon nichts
erwähnt.)
Hi 007,
Wartungskosten sind Umlagefähig. Aber NUR wenn die Therme auch Eigentum des Vermieters ist.
peter
Gruß
nikite