Wartung Heizung - Garantiebestimmungen

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Ein Heizungsbauer, der sein Gewerbe (Firma) abgemeldet hat, behauptet weiterhin Wartungen an Heizungs-Kessel durchführen zu können (zu dieser Sache hätte ich auch gerne ein paar Infos, ob das geht). Jetzt hat er eine Wartung an dem 1 Jahr alten Kessel durchgeführt und wird keine REchnung ausstellen (kann er ja wohl nimmer, da er keine Firma hat). Wie ist das mit der Garantie, man muss doch belegen können, dass die Heizung regelmässig gewartet wurde, ansonsten geht die Garantie beim Hersteller verloren. Und wie kann der Heizungsbauer das jetzt bestätigen?

Vielen Dank für die Antworten

Seine Kenntnisse gehen durch das Abmelden des Gewerbes nicht verloren, also kann er seine Wartung auf einem Briefbogen bestätigen.
ABER: Falls er gegen Bezahlung ohne Rechnung arbeitet, macht sich der Handwerker und evtl. sogar der Kunde strafbar. Und wenn ein Schaden entsteht: Was ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung?

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