Hallo allerseits
gegeben sei ein Fahrzeug A der Oberklasse. Dieses Fahrzeug wird
geleased inkl. der Wartung. Bezgl. der Wartung findet man im
Leasingvertrag den Hinweis
„Fahrzeug muss gemaess den Herstellervorgaben gewartet werden“
und zur Uebernahme
„Wartungen gemaess Herstellervorgabe sind inklusive“
Nun faehrt Herr X sein Fahrzeug spazieren und erhaelt nach 10
Monaten die Anzeige „Wartung erforderlich“ im Display. Er faehrt
zur Werkstatt und die Wartung wird durchgefuehrt.
Nach ca. weiteren 10 Monaten erscheint wiederum die Anzeige
„Wartung erforderlich“ und er faehrt wieder zur Werkstatt.
Die wuerde sagen „die Leasingfirma uebernimmt die Wartungskosten
dafuer nicht, sondern nur fuer Wartungen, die alle 12 Monate
anfallen. Die Displayanzeige interessiert die nicht, wir koennen
sie Ihnen aber zuruecksetzen. Die Leasingfirma hat auch die letzte
Wartung nicht gezahlt“. Die Autowerkstatt selbst ist der Meinung,
dass die Wartung nun - also wie angezeigt- anstuende.
Nun waere X im Konflikt, denn er ist gemaess Vertrag ja eigentlich
verpflichtet, die Wartungen ausfuehren zu lassen, andererseits verweigert
die Leasingfirma hier die Uebernahme. Laesst er die Anzeige zuruecksetzen
erhaelt er die Anzeige fuer die naechste Wartung vermutlich spaeter
als nach 12 Monaten und wuerde somit mit einem nicht gewarteten Fahrzeug fahren
und muesste ggf. fuer daraus resultierende Schaeden haften.
Wie ist die Rechtslage? Muss die Leasingfirma diejenigen Wartungen zahlen,
bei denen das Fahrzeug nach Wartung verlangt?
Gruss
E.
PS O-Ton des Herstellers ist wohl sowas wie „Wartung jeweils nach 12 Monaten oder nach Anzeige“.