Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Wartungskosten mit separater Rechnung der Firma und Auszug.
Die Therme wurde nach Auszug gewartet. Die Rechnung wurde direkt von der Firma, die die Wartung durchgeführt hat, an die Mieter ausgestellt. Der Vermieter hält sich somit bei der Angelegenheit fein raus.
Der Auszug und Ende des Mietvertrags war am 28.2.
Gewartet wurde die Therme am 2.3.
Die Wartung wurde jährlich immer durchgeführt. Die erste Wartung erfolgte ein halbes Jahr nach Einzug. Die Kosten wurden auch schon voll bezahlt und nicht mit Vormietern etc. geteilt
Ist die Wartung somit als Betriebskosten anzusehen, obwohl eine direkte Rechnung der Firma gestellt wurde?
Wird eine Wartung als rückwirkend für das letzte Jahr angesehen?
Muss derjenige, der ausgezogen ist, überhaupt diese Wartungskosten zahlen, da dies nach Auszug erfolgte?
Ich freue mich auf eure Ratschläge, Tipps, Hilfen.
Viele Grüße