Hallo zusammen,
in einer Mietwohnung befindet sich eine Warmwasser-Therme. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Wartung dieser Therme verantwortlich ist.
Ist dieser Zusatz gültig, oder muss der Mieter lediglich für die Wartung zahlen?
Fallen diese Kosten dann unter den Begriff „Kleinreparaturen“?
Und was droht dem Mieter, wenn er sich nicht um die Wartung kümmert?